Seit mehreren Monaten wurden in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird. Bei einem Besuch im Landkreis Barnim würdigte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Antje Töpfer die Bekämpfungsmaßnahmen in den Landkreisen und entfernte gemeinsam mit Landrat Daniel Kurth symbolisch ein ASP-Warnschild.
Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete, drei dieser Kerngebiete konnten bereits im vergangenen Jahr aufgehoben werden.
Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer: „Dass wir weitere vier Kerngebiete auflösen können, ist ein großer Erfolg, den wir der konsequenten Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen durch die betroffenen Landkreise zu verdanken haben. Mein Dank gilt auch dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes, dem Landeslabor Berlin-Brandenburg, der Jägerschaft, der Bundeswehr, der Feuerwehr, dem THW, Landwirten, Zaunbaufirmen und unzähligen Freiwilligen in den betroffenen Regionen. Mit ihrer Ausdauer beim Marathon in Richtung Seuchenfreiheit leisten Sie alle einen unschätzbaren Dienst nicht nur für das Land Brandenburg, sondern auch für die westlich gelegenen Bundesländer und für ganz Westeuropa. Mit umfangreichen Zaunbaumaßnahmen, Wildschweinentnahmen und Fallwildsuchen in diesen Landkreisen ist es gelungen, die Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen und bis zum ASP-Schutzkorridor zurückzudrängen. Für die Bekämpfungsmaßnahmen hat das Land den Kreisen bereits Kosten in Höhe von rund 93 Millionen Euro erstattet.“
Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim: „Die Afrikanische Schweinepest stellt uns seit nunmehr zwei Jahren vor gewaltige Herausforderungen. Insbesondere für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, aber auch für die im nördlichen Barnim ansässigen Bürgerinnen und Bürger, Ausflügler, Pilzsammler und viele mehr sind die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Durch intensive und frühzeitig begonnene Anstrengungen, vor allem beim Bau von Schutzzäunen, aber auch bei der Entnahme von Wildschweinen sowie der kontinuierlichen Fallwildsuche, ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Mein Dank gilt dem Land sowie insbesondere den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die uns bei der Bekämpfung der ASP so tatkräftig unterstützt haben. Neben einer Vielzahl an Freiwilligen haben hierzu maßgeblich der Landesbetrieb Forst sowie die Jägerinnen und Jäger aus der Region beigetragen. Letztere werden mit der kontinuierlichen Entnahme von Wildschweinen auch in den kommenden Monaten einen entscheidenden Anteil daran haben, die erreichten Erfolge zu sichern.“
Verstärkte Entnahme, Freilandhaltung möglich, Zäune bleiben bestehen
Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiete 2, 4, 7, 9) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung möglich.
In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.
Antje Töpfer: „Trotz dieser positiven Entwicklung muss dennoch jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Schwarzwildbarrieren sind die Ursache dafür. Jeder neue ASP-Fund in den betroffenen Gebieten würde uns auf dem Weg zur Seuchenfreiheit um Monate zurückwerfen. Wir haben einen wichtigen Schritt in Richtung Tilgung der Seuche gemacht, die Seuchenbekämpfung ist jedoch noch nicht beendet. Die Bekämpfungsmaßnahmen laufen weiter und dieWildschweinbarrieren müssen unbedingt weiter funktionsfähig bleiben, bis die Sperrzone II aufgehoben worden ist. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Die Erfolge im Kampf gegen die Seuche dürfen nicht gefährdet werden.“
Chronologie und Maßnahmen
· November 2019: Nachdem sich die ASP seit gut zehn Jahren in Osteuropa ausbreitet, gibt es die ersten ASP-Fälle auch in Westpolen.
· Dezember 2019: Brandenburg baut präventiv 120 Kilometer Elektrozaun entlang der Grenze zu Polen.
· Juli 2020: Einbringung einer Bundesratsinitiative (Drucksache 386/20) unter anderem durch Brandenburg zur Errichtung präventiver fester ASP-Schutzzäune, die von der Bundesregierung nicht umgesetzt wird.
· 10. September 2020: Erster nachgewiesener ASP-Fall im Landkreis Spree-Neiße. Weitere ASP-Fälle im Landkreis Oder-Spree. Einrichtung von Restriktionszonen, Beginn intensiver Fallwildsuchen unter anderem mit Unterstützung der Bundeswehr und die Polizeihubschrauberstaffel Brandenburg.
· 24. September 2020: Baubeginn des festen Zauns entlang der Grenze zu Polen im Landkreis Spree-Neiße.
· 30. September 2020: ASP-Nachweis im Landkreis Märkisch-Oderland. Einrichtung von Restriktionszonen, Fallwildsuche und Entnahme.
· 11. November 2020: Die ersten Kadaversuchhunde aus Brandenburg legen erfolgreich ihre Prüfung ab.
· 2. Dezember 2020: Fester Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Sachsen geschlossen.
· 4. März 2021: ASP-Nachweis im nördlichen Stadtgebiet Frankfurt (Oder). Einrichtung von Restriktionszonen, Fallwildsuche und Entnahme.
· 19. Mai 2021: ASP-Nachweis im südlichen Stadtgebiet Frankfurt (Oder). Einrichtung von Restriktionszonen, Fallwildsuche und Entnahme.
· 24. Juni 2021: Der Landeskrisenstab beschließt die Errichtung eines zweiten festen Zauns (Schutzkorridor) entlang der Grenze zu Polen.
· 1. Juli 2021: letztes Teilstück in der Uckermark im Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen. Damit gibt es eine feste Wildschweinbarriere von der Ostsee bis Sachsen.
· 16./17. Juli 2021: Erstmals wird die ASP in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Betroffen sind ein Betrieb in Spree-Neiße und zwei Kleinsthaltungen in Märkisch-Oderland. die vorzeitige Aufhebung der um den Betrieb eingerichteten Sperrzone III erfolgt im Oktober.
· 28. Juli 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Barnim. Einrichtung von Restriktionszone, intensive Fallwildsuche und Entnahme.
· 12. August 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Uckermark östlich des Schutzzauns. Erweiterung der Restriktionszonen, intensive Fallwildsuche und Entnahme.
· 25. November 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). Das eingerichtete Kerngebiet reicht in den Landkreis Prignitz.
· 21. Mai 2022: Fertigstellung des zweiten festen Zauns entlang der Grenze zu Polen. Aufhebung der Kerngebiete 1 und 3 (SPN/LOS und LOS/LDS).
· 2. Juli 2022: erneuter ASP-Eintrag in Hausschweinbestand. Betroffen ist ein Schweinemastbestand in der Uckermark; die vorzeitige Aufhebung der um den Betrieb eingerichteten Sperrzone III erfolgt im Oktober.
· 8. Oktober 2022: Aufhebung des Kerngebietes 5 (FFO/LOS).
· 4. November 2022: ASP-Nachweis im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Einrichtung von Restriktionszone, Fallwildsuche und Entnahme.
· 22. Februar 2023: ASP-Nachweis auf dem Stadtgebiet Cottbus innerhalb des bestehenden Kerngebietes.
· 28. Februar 2023: Erneuter ASP-Eintrag in Hausschweinbestand. Es handelt sich um eine Kleinsthaltung auf dem Stadtgebiet Cottbus.
· Bis März 2023: im Land Brandenburg wurden bereits 101 Kadaversuchhunde ausgebildet.
Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 3.041 entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.
Mehr Informationen zur ASP in Brandenburg: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/