Ahrensfelde: Lärmaktionspläne ermitteln den Umgebungslärm von Straßen mit hoher Verkehrsbelastung und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Kommunen haben für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz / 24 h ihren Lärmaktionsplan gem. § 47 d BImSchG bis zum 18.07.2024 zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge werden mit den zuständigen Behörden erörtert und im Rahmen der nationalen Rechtsgrundlagen umgesetzt.
Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden, die sie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im Fünfjahresturnus erarbeitet. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Kommunalvertretung. Die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung werden in Brandenburg durch das LfU gesammelt und über das Bundesministerium an die Europäische Kommission gemeldet.
Die Gemeinde Ahrensfelde hatte ihren Lärmaktionsplan der Stufe 3, mit Stand 05.09.2018, verabschiedet. Dieser wird nun aktualisiert und fortgeschrieben, so dass bis Juli 2024 die Stufe 4 abgeschlossen sein wird.
Mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm sieht die EU-Umgebungslärmrichtlinie 1 zum Schutz der Bevölkerung ein zweistufiges Verfahren zur Lärmaktionsplanung vor.
Im ersten Schritt werden im Rahmen der Lärmkartierung die Immissionspegel aus den wesentlichen Lärmquellen ermittelt. Nach der Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind im Lärmaktionsplan im zweiten Schritt geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zusammenzustellen.
Sie können sich beteiligen und Ihre Stellungnahme im Zeitraum vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 elektronisch über das Formular auf der verlinkten Seite einsenden.
Ansprechpartner/in
Frau Britta Kopischke | |
Telefon: 030 936900-184 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreibenAufgaben: Energiemanagement, Bauordnung, Fördermittel, ÖPNV |