Die Verabschiedung des Bundeshaushalts liefert vor allem eine dringend benötigte, mittelfristige Planungssicherheit für 2024. Das ist gut und wichtig, da auch vor Ort in den Städten und Gemeinden Klarheit über finanzielle Unterstützungsprogramme des Bundes herrschen muss, um Investitionsentscheidungen zu treffen.
Die Unsicherheiten, die infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 und die sich anschließenden Verfahren entstanden sind, haben einen großen Einfluss auch auf die künftige Investitionsfähigkeit vor Ort.
Der stetige Substanzverlust bei Straßen, Schulen, Sportstätten und öffentlichen Gebäuden beläuft sich derzeit auf täglich rund 13 Millionen Euro. Ein „Weiter-so“ darf es nicht geben. Vor diesem Hintergrund stellt sich allerdings die Frage, ob ein System langfristig trägt, in dem wesentliche Zukunftsinvestitionen maßgeblich davon abhängen, ob die Haushaltslage des Bundes ausreichend Spielräume für Förderprogramme bietet. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit und eine langfristige, belastbare Perspektive zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen sind derzeit ohnehin stark eingeschränkt; drohen Förderprogramme wegzufallen, ist die Möglichkeit von Städten und Gemeinden begrenzt, als Ausfallbürge einzutreten.
Wir appellieren daher an Bund und Länder, mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu entwickeln und den Kommunen dauerhaft ausreichende Finanzmittel jenseits bürokratischer Förderprogramme zur Verfügung zu stellen.