Mit einem symbolischen Knopfdruck hat Justizministerin Susanne Hoffmann am 25. Oktober 2023 die elektronische Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingeführt. Damit wird die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei den Strafverfolgungsbehörden im Echtbetrieb umgesetzt. Der Teilbereich der Geldstrafenvollstreckung deckt bereits 70% der künftigen Prozesse der elektronischen Strafakte ab. Der Verzicht auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes betrifft in Neuruppin 3.400 Verfahren jährlich.
Mit der Digitalisierung der Geldstrafenvollstreckung im Echtbetrieb beginnt die dritte Phase eines Pilotprojektes, welches bereits im April 2023 mit der Erprobung auf der Basis von Testdaten ins Leben gerufen wurde. In einer zweiten Phase ab Juni 2023 wurden unter Beteiligung aller Abteilungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits Echtdaten unter Beibehaltung der Papierakte verwendet. Die Implementierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung ist ein weiterer Meilenstein, die Justiz zu modernisieren und effizienter zu gestalten. In 2024 soll eine Ausrollung in den übrigen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg erfolgen. Ab Mitte 2024 soll bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin zudem der Einsatz der elektronischen Akte im Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte pilotiert werden.
Das durch Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen flankierte Pilotprojekt hat das Potenzial, die Prozesse innerhalb der Staatsanwaltschaften zu verbessern und zu beschleunigen. Bereits jetzt sind das Brandenburgische Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen und alle Landgerichte in Zivil- und Handelssachen mit der elektronischen Akte (E-Akte) ausgestattet. Bis Ende 2023 wird die E-Akte an allen Amtsgerichten in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen verfügbar sein. In den Fachgerichtsbarkeiten beginnt die Pilotierung im Februar 2024.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die Pilotierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin bildet den Einstieg in die elektronische Strafakte. Sie ist ein wesentlicher erster Schritt, die elektronische Aktenführung auch im Bereich der Strafverfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu verwirklichen. Insoweit repräsentiert das Pilotprojekt unsere Vision einer digitalen Justiz, die sowohl den Bediensteten als auch den Bürgern zugutekommt.“