Werneuchen: Die deutliche, aber notwendige Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Stadt Werneuchen mit Wirkung ab dem 01.01.2023 hatte zu kontroversen Diskussionen in der Bürgerschaft und in den politischen Gremien der Stadt geführt. Zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser Gebührenerhöhung hatte die Stadt umfangreiche Mittel aus dem Haushalt 2023 für eine Wassergeldhilfe zur Verfügung gestellt, mit der die Einwohner der Stadt in Höhe ihres Durchschnittsverbrauchs von diesen Entgeltsteigerungen befreit wurden.
Gleichwohl sind zahlreiche Rechtsbehelfe gegen die Gebührenbescheide für 2023, die im Februar 2024 ergangen waren, eingelegt worden. Diese befinden sich derzeit in der Prüfung und in der Entscheidung, die ersten Widerspruchsbescheide dazu sind bereits ergangen.
Nunmehr liegt auch eine erste Gerichtsentscheidung zu dieser Gebührenerhebung vor. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), 5 L 162/24, hat mit Beschluss vom 21.05.2024, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Jahresgebührenbescheides 2023 auf Kosten der Antragsteller abgelehnt. Das Gericht sieht keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für 2023 der Stadt Werneuchen. Diese Einschätzung betrifft sowohl die von den Antragstellern erhobenen Rügen gegen die neue Gebührenhöhe einschl. der Gebührenkalkulation, die Rügen zum rückwirkenden Inkrafttreten der Gebührensatzungen zum 01.01.2023 als auch die Rügen zur sonstigen Wirksamkeit des Satzungsrechts der Stadt Werneuchen. Die Antragsteller hatten sich auch gegen die Bestimmungen der Wassergeldrichtlinie der Stadt gewandt und vorgetragen, sich dadurch in ihrem Rechtsschutz „geknebelt“ zu fühlen. Das Gericht ist auch dieser Argumentation nicht gefolgt.
Die Antragsteller wurden damit verpflichtet, die Gebührenforderungen, sowohl hinsichtlich der Jahresabrechnung für 2023 als auch der laufenden Abschläge für 2024, vollständig zu bezahlen.
Ihr Bürgermeister
Frank Kulicke