Der Landkreis Barnim stellt auch im Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung. Wichtige Zielsetzungen sind die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Auf Grundlage der Richtlinie können insgesamt bis zu 300.000 € für verschiedene Projekte bewilligt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Wirkungsbereich im Landkreis Barnim. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € für investive Projekte. Der Landkreis kann hier bis zu 90 % der Aufwendungen übernehmen. Alle anderen Projekte können jeweils mit bis zu 10.000 € durch eine Vollfinanzierung gefördert werden.
Silke Nessing, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales: „Die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben u. a. gezeigt, wie wichtig ein breites ehrenamtliches Engagement in der Bevölkerung ist. Wir hoffen darauf, dass auch im Jahr 2023 wieder zahlreiche geeignete Projekte gefördert werden können.“
Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Stübner steht für Rückfragen unter der Telefonnummer 03334/214 1304 oder per E-Mail (finanzen.d2@kvbarnim.de) zur Verfügung.
Das notwendige Antragsformular kann auf www.barnim.de heruntergeladen werden und muss bis spätestens zum 31. Dezember 2022 (Posteingang) beim Landkreis vorliegen.