Wandlitz: Ein „Dauerbrenner“ in der Beziehung zwischen Gemeinden und Landkreis ist die Erhebung der Kreisumlage. Die Kreisumlage sagt wieviel Geld die Kommunen an den Landkreis abführen müssen. Der Landkreis zahlt dann auch wieder Geld an die Kommunen, wohl sogar mehr als er von den Kommunen erhält. Insofern ein etwas kompliziertes Finanzgeflecht. Im Endeffekt geht es um unser aller Geld.
In der Ausgabe des Heidekrautjournal vom Juni 2021 hatte ich unter der zugegebenermaßen etwas ketzerischen Überschrift „Gebt den Bürger*innen ihr Geld zurück!?“ gefordert, dass sich die Politik mit der für Brandenburger Verhältnisse sehr hohen Kreisumlage unseres Landkreises beschäftigt. Damals kannte ich nur die Summe von 146 Mio. EUR aus dem Jahr 2019, 2021 soll die Rücklage des Landkreises Barnim schon bei ca. 190 Mio. EUR gelegen haben, so dass der Landkreis jetzt vermutlich über 200 Mio. EUR auf der hohen Kante hat. Dies macht pro Barnimer*in deutlich über 1.000 EUR.
Und nunmehr scheint es endlich etwas Bewegung bei den Verantwortlichen des Landkreises zu geben. Es ist beabsichtigt, die Kreisumlage von zurzeit 43,81 Prozent auf 42 Prozent im Jahr 2023 zu senken. Hintergrund des Umdenkens des Barnimer Landrats Daniel Kurth (SPD) könnten Gerichtsentscheidungen zur Kreisumlage der verschiedenen Verwaltungsgerichte sein. Diese hatten, wie auch in einem Fall das Bundesverwaltungsgericht, zugunsten der Gemeinden entschieden.
Die Verwaltungsgerichte vertreten die Auffassung, dass der Kreisumlagesatz nicht zu einem Haushaltsüberschuss des Landkreises führen darf. So hat ein Verwaltungsgericht entschieden, dass dies gegen das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip verstößt. Es dürfen zwar prinzipiell Rücklagen gebildet werden. Der Landkreis muss aber den Nachrang der Kreisumlage als Finanzierungsmittel beachten. Darüber hinaus hat der Landkreis bei der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen.
Für Wandlitz würde eine Reduzierung der Kreisumlage auf 42 Prozent ca. 600.000 EUR „Mehreinnahmen“ bedeuten. Dieses Geld können wir hier vor Ort auf Grund der steigenden Kosten dringend gebrauchen. Insofern trifft das angekündigte Umdenken im Landkreis auf meine Zustimmung als Wandlitzer Gemeindevertreter. Dies auch vor dem Hintergrund, dass so langwierige kostenpflichtige Klageverfahren der Barnimer Städte und Gemeinden gegen den Landkreis vermieden werden können.