Werneuchen: Dort wird eine Baustellenzufahrt einschließlich Bedarfsampel eingerichtet. Gemäß straßenverkehrsrechtlicher Anordnung ist die Lichtsignalanlage bei Nichtgebrauch auszuschalten. Die Absperrung wird so kurz wie möglich gehalten.
Die halbseitigen Sperrungen dürfen nur in den verkehrsarmen Zeiten zwischen 8:30 und 14 Uhr durchgeführt werden. Es finden 7 halbseitige Termine für die Sperrung statt. Wesentliche Beeinträchtigungen des Berufsverkehrs sind somit nicht zu erwarten.
SG Ordnungswesen