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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » In Zweifel für das Kindeswohl: Handlungsempfehlung für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

In Zweifel für das Kindeswohl: Handlungsempfehlung für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

  • 05. Januar 2024
  • In Land Brandenburg
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Eine rechtssichere Praxis-Unterstützung für Inobhutnahmen – das bietet das Jugendministerium mit der neuen Handlungsempfehlung „Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe, Empfehlungen zum Aufgabenbereich“. Sie ist eine wichtige Grundlage insbesondere beim Vorgehen im Falle dringender Kindeswohlgefährdung und wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landes-Kinder- und Jugendausschuss und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Brandenburg schafft eine praxisnahe Grundlage für ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Jugendhilfeträger. Die Inobhutnahme von Kindern oder Jugendlichen zählt zu den besonders anspruchsvollen Aufgaben der Jugendämter. Denn einerseits muss der Kinderschutz gewährleistet werden, andererseits bedeutet eine Inobhutnahme auch den Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Elternrechte. Jugendämter sollen im äußersten Fall im Sinne des Kindeswohls rechtssicher eingreifen können. Entscheidend ist, den Schutz, die Sicherheit und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg zu gewährleisten.“

Die Handlungsempfehlung „Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe, Empfehlungen zum Aufgabenbereich“ ist im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht worden. Anlass für die Überarbeitung der bisherigen Empfehlungen aus dem Jahr 2009 waren gesetzliche Veränderungen – vor allem in Folge des 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Bundesebene. Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist geregelt in § 42 des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). Ziel der neuen Handlungsempfehlung für das Land Brandenburg ist, die Handlungssicherheit der Fachkräfte der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu stärken und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Eine Inobhutnahme soll insbesondere vor einer dringenden Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen schützen. Diese Maßnahme wird wichtig, wenn frühere Hilfe- und Unterstützungsangebote für die Eltern oder andere Sorgeberechtigte nicht ausreichend geholfen haben oder abgelehnt wurden. Die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten nehmen mit einem solchen vorläufigen Eingriff ihre Funktion im staatlichen Wächteramt wahr. 

Im Jahr 2022 wurden im Land Brandenburg 2.177 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen – darunter 826 Kinder unter 14 Jahren. In 1.160 Fällen war eine dringende Kindeswohlgefährdung der Grund. Auf eigenen Wunsch, also wenn ein Kind oder ein Jugendlicher um die Inobhutnahme bittet, erfolgten insgesamt 243 Inobhutnahmen. 774 Kinder und Jugendliche wurden aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland vorläufig in Schutz genommen.

 201720182019202020212022
Inobhutnahmen231220591846180318272177
Kinder unter 14 Jahre890890865876775826
14-18 Jahre1422116998192710521351

Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe

Die Handlungsempfehlung „Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe, Empfehlungen zum Aufgabenbereich“ ist im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht worden.

Weitere Informationen

Link zur Handlungsempfehlung im MBJS-Amtsblatt

Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg

Von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Tags: landesregierung

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