Eberswalde: Am Freitag, dem 21. März 2025, wird ab 08:30 Uhr im Zuge einer Allgemeinverfügung der Stadt Eberswalde im Bereich des Waldes im Revier Heegermühle, Gemarkung Spechthausen in Eberswalde, Flur 2, Flurstück 245/0, Flur 1, Flurstück 133/0 sowie Teilen der Gemarkung Finow, Flur 18, Flurstück 159/0 und 160/0 in Eberswalde nordöstlich vom Schwärzesee eine Sperrzone mit einem Radius von 175 Metern ab dem Fundort eingerichtet. In der Zeit zwischen 08:30 Uhr und dem Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es demnach verboten, sich innerhalb der Sperrzone in und außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen sowie Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.
Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg wurde eingeschätzt, dass die Fundmunition nicht mehr transportfähig ist. Daher muss sie am 21. März 2025, beginnend ab 08:30 Uhr, vor Ort gesprengt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine kontrollierte Detonation der Fundmunition eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom KMBD bzw. der Stadt Eberswalde beauftragten Fachfirmen sowie beteiligten Personen und die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung.