Das Bildungsministerium will lebensälteren Lehrkräften attraktive Alternativen zum Ruhestand bieten. Aufbauend auf das Maßnahmenpaket von Land und Gewerkschaften aus dem Herbst 2023, haben das Ministerium und der Hauptpersonalrat heute eine Dienstvereinbarung mit finanziellen Anreizen für Lehrerinnen und Lehrer unterzeichnet. Sie gilt ab dem Schuljahr 2024/2025 und enthält zusätzliche Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben. Ziel ist es, mehr Unterricht in Brandenburg möglich zu machen. Dafür werden Zulagen bis zu 10.800 Euro jährlich angeboten, um Lehrkräfte länger für die Schülerinnen und Schüler zu binden.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Versprochen – gehalten! Wir werden nichts unversucht lassen, um mehr Unterricht in Brandenburg möglich zu machen. Wir haben unseren erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern zugesagt, zum nächsten Schuljahr verbesserte Konditionen anzubieten, wenn sie weiter unterrichten. Was unter der Überschrift ‚63+‘ in die Diskussion gestartet ist, mündet in dieses weitreichende Angebot. Ich danke den Gewerkschaften und dem Hauptpersonalrat für das gemeinsame Vorgehen. Die Dienstvereinbarung ist ein zentraler Baustein, mit dem wir den großen Erfahrungsschatz lebensälterer Lehrkräfte wertschätzen und Unterricht in Brandenburg besser absichern wollen. Es kommt auf jede Stunde an.“
Günther Fuchs, Vorsitzender GEW Brandenburg: „Mit der Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Personalbindungszulage wird eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der Vereinbarung vom Oktober 2023 geschaffen. Sie ist ein weiteres Beispiel für den ‚Brandenburgischen Weg‘, gemeinsam nach tragfähigen Lösungen für die schwierige Personalsituation an den Schulen zu suchen und zu vereinbaren. Dies schließt auch ein, dass es in Brandenburg ausgeschlossen ist, die wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte zu erhöhen. In den nächsten Monaten kommt es jetzt darauf an, gemeinsam bei den lebensälteren Lehrkräften für die Inanspruchnahme der neuen attraktiven Möglichkeiten zu werben. Jede gewonnene Unterrichtsstunde hilft den Schulen. Zugleich ist es wichtig, dass zeitnah auch weitere Maßnahmen zur Entlastung der Schulen und der Lehrkräfte vereinbart werden.“
Detlef Daubitz, Zweiter Vorsitzender dbb Brandenburg und Tarifunion: „Ich sehe in der Dienstvereinbarung einen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind dies unseren Kindern und Jugendlichen schuldig. Sie haben ein Recht auf einen qualifizierten Unterricht. Dies kann aber nur eine zeitlich befristete Lösung sein. Es geht jetzt darum, die Anzahl der Studierenden massiv zu erhöhen und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch im Land Brandenburg ihre berufliche Perspektive sehen. Außerdem muss die Ausbildung besser mit der Praxis verzahnt werden.“
Dagmar Heinisch-Weiser, Vorsitzende HPR-LK: „Die unterzeichnete Dienstvereinbarung bietet die Grundlage dafür, dass lebensältere Kolleginnen und Kollegen über ihre getroffene Lebensentscheidung, bezogen auf ihr Ausscheiden aus dem aktiven Schuldienst, erneut nachdenken, und stellt im gleichen Sinne die Wertschätzung ihrer bisher geleisteten Arbeit dar. Wir brauchen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Ihre Erfahrung. Brandenburg geht, anders als andere Bundesländer, einen anderen Weg die angespannte Personalsituation im Schulbereich zu entschärfen. Das Land setzt auf Motivation durch Schaffung attraktiver Angebote und verbesserter Konditionen, statt auf ‚Vorgriffe‘ und Verbote.“
Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Personalbindungszulage – das bietet das Land Brandenburg seinen lebensälteren Lehrerinnen und Lehrern:
Die Dienstvereinbarung richtet sich an alle Lehrkräfte, die geplant haben, vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, oder die absehbar die Regelaltersgrenze erreichen. Dies gilt gleichermaßen für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte – auch im Seiteneinstieg – mit Lehramtsbefähigung, mit dem beruflichen Abschluss als Meisterin oder Meister oder mit staatlich anerkanntem sonderpädagogischen Abschluss sowie für Lehrkräfte, die nach anderen Voraussetzungen in die Entgeltordnung Lehrkräfte eingruppiert sind (Personalbindungszulage). Wichtige Voraussetzung ist, dass sie ihren jeweiligen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand oder ihr angekündigtes Ausscheiden für mindestens ein halbes Schuljahr zurückziehen.
Die monatlich zusätzlich ausgezahlte Summe steigt mit der Zeitspanne, in der eine Lehrkraft länger im Schuldienst verbleibt: 700 Euro für das erste und zweite Schulhalbjahr, 800 Euro für das dritte und vierte Schulhalbjahr sowie 900 Euro ab dem fünften Schulhalbjahr in Vollzeitbeschäftigung. Wer den Wechsel in die reguläre Rente oder Pension hinausschiebt, erhält ab Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich 900 Euro monatlich. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zulage bzw. eines Sonderzuschlags trifft das zuständige staatliche Schulamt. Das Verfahren dafür wird so einfach wie möglich gestaltet.
Über diese Dienstvereinbarung hinaus gibt es für Lehrkräfte weitere Angebote, die ebenfalls mit dem 1. August 2024 wirksam werden. So hat das Land Brandenburg die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte, die bereits im Ruhestand sind und in den Schuldienst zurückkehren, deutlich verbessert (Brandenburgisches Beamtenversorungsgesetz). Die geleisteten Stunden werden voll bezahlt und nicht auf die Pension angerechnet. Weiterhin erhalten alle Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung. Jede Zusatzstunde wird voll vergütet, ohne als Mehrarbeit angerechnet zu werden. Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030. Die Landesregierung hat außerdem zugesichert, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte bis zum 30. Juni 2025 nicht zu verändern.