Mit dem Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ unterstützt die SPD-geführte Landesregierung zum zweiten Jahr in Folge Projekte aus Gemeinden sowie Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern. Davon profitieren im Barnim auch der Regionalpark Barnimer Feldmark e.V. mit einer Förderung über 128.520 Euro und die neun Wandlitzer Ortsteile, die insgesamt 50.400 Euro erhalten.
„Fast 180.000 Euro von der Landesregierung für zwei tolle Projektideen im Barnim – das ist eine gute Nachricht für unsere Region. Der Regionalpark Barnimer Feldmark e.V. kann dank der Landesförderung nun eine interaktive Wanderausstellung realisieren. Und in Wandlitz wird es durch die Förderung möglich, eine mobile Bühne für alle neun Ortsteile anzuschaffen. Konkrete Ergebnisse, die vor Ort wahrnehmbar sein werden und das gesellschaftliche Zusammenleben vor Ort noch besser machen. Als Barnimer SPD gratulieren wir beiden Projekten ganz herzlich zur Auswahl durch die Fachjury und wünschen viel Erfolg bei der Realisierung der entsprechenden Projekte.
Bereits im zweiten Jahr ist das Förderprogramm ‚Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung‘ der SPD-geführten Landesregierung ein nachhaltiger Erfolg. Die Unterstützung lebensnaher Projekte mit niedrigen Hürden und geringem Eigenanteil kommt vor Ort gut an und erfüllt das gesetzte Ziel einer zukunftsorientierten Regionalentwicklung sehr erfolgreich. Die hohe Nachfrage beweist die große Attraktivität der Förderung. Damit hat das Förderprogramm einen echten Vorbildcharakter – als Barnimer SPD würden wir eine Ausweitung in einem dritten Förderjahr deswegen sehr begrüßen“, so Kurt Fischer, Vorsitzender der SPD Barnim.
Hintergrund: Das Förderprogramm Zusammenhalt gibt es seit 2022. Es liegt in der Federführung der Staatskanzlei. Nach einer erfolgreichen ersten Förderperiode, wurde im Frühjahr 2023 ein zweiter Aufruf geöffnet mit einem Fördervolumen von 5 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/24. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Höchstförderung je Vorhaben liegt bei 150.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent. Die ausgewählten Vorhaben müssen bis zum Ende des kommenden Jahres realisiert werden.