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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Landestierschutzbeauftragte gibt wichtige Hinweise zum Wildtierschutz

Landestierschutzbeauftragte gibt wichtige Hinweise zum Wildtierschutz

  • 31. März 2024
  • Land Brandenburg
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Gerade im Frühjahr kann man auf einem Spaziergang durch Wald und Flur auf Jungtiere stoßen. Aber was muss man eigentlich tun, wenn man in freier Natur einem vermeintlich hilfsbedürftigen Wildtier begegnet? Hinweise zu dieser wichtigen Tierschutz-Frage stellt Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke auf ihrer Internetseite zur Verfügung. „Am wichtigsten ist: Nur ein geringer Teil der aufgefundenen Wildtiere braucht tatsächlich Hilfe durch den Menschen, zum Beispiel, wenn sie versletzt sind oder sich in einer Gefahrensituation befinden. Wer Wildtiere aus falsch verstandener Tierliebe ohne Not berührt oder sogar mitnehmen möchte, bringt sie möglicherweise in Lebensgefahr“, betont Zinke.

Die Hinweise sind auf dieser Internetseite veröffentlicht: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/Wildtiere/

Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke: „Wir müssen leider immer wieder erleben, dass vermeintlich hilflose Wildtiere mitgenommen werden, obwohl sie gar keine Hilfe benötigen. Aus den Erfahrungen von Tierarztpraxen und Auffangstationen wissen wir, dass schätzungsweise 90 Prozent der dort abgegebenen Wildtiere keine Hilfe brauchen. Für diese Tiere führt die unnötige Mitnahme aus der Natur zu enormen Leid und kann für sie sogar den Tod bedeuten. Um das zu vermeiden, stellen wir wichtige Hinweise zur Verfügung. Wir möchten Aufklären, um Tierleid zu vermeiden.“

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Wenn ein Wildtier in der Natur aufgefunden wird, rät die Landestierschutzbeauftragte dazu, zunächst zu prüfen, ob das Wildtier tatsächlich Hilfe durch den Menschen benötigt. Hierbei gilt: Das Tier beobachten, abwarten und auf keinen Fall berühren. „Auch aus Selbstschutz ist das Anfassen zu unterlassen. Denn die Tiere können unter Stress geraten und Menschen gefährlich verletzen oder auch Krankheiten übertragen“, so Zinke.

Bevor eingegriffen wird, ist sicherzustellen, ob sich das Tier tatsächlich in einer Notlage befindet. Hier helfen folgende Fragen: Wie sieht das Tier aus? Wirkt es teilnahmslos? Ist das Tier offensichtlich verletzt oder krank? Befindet es sich in akuter Gefahr?

Besonders jetzt im Frühjahr ist es wichtig zu wissen, dass Jungtiere oft aus Hunger rufen und von den Elterntieren auch außerhalb des Nestes oder Unterschlupfes gefüttert werden. „Kleine Nestlinge, die tatsächlich aus dem Nest gefallen sind oder Jungvögel, die auf Straßen sitzen, können auf einen Baum oder an den Rand gesetzt werden“, so Zinke.

In der Regel heißt es aber: Abstand zum Jungtier halten, nicht anfassen, nicht stören und nicht unbedacht mitnehmen. Die Elterntiere sind normalerweise in der Nähe. Rehkitze werden beispielsweise in ein Nest aus Gras und Zweigen gelegt und laufen erst ein paar Tage nach der Geburt umher. Es handelt sich nicht um verlassene Jungtiere. „Sie brauchen keine Hilfeleistung durch den Menschen. Gerade bei jungen Säugetieren kann eine kurze Berührung ausreichen, um den menschlichen Geruch auf das Fell zu übertragen. Dies kann den Tod für das Jungtier bedeuten, wenn die Elterntiere es nicht mehr annehmen“, so Zinke. Sie appelliert deswegen: „Bitte das Jungtier an Ort und Stelle belassen, nicht „retten“ oder mitnehmen.“ Der beste Umgang ist es, das Tier in Ruhe zu lassen und jede Störung zu vermeiden. Sofern Zweifel bestehen, kann der Ort bspw. zur Kontrolle nach ein paar Stunden auch erneut aufgesucht werden.

Aus rechtlicher Sicht ist die Entnahme von Wildtieren aus der Natur und damit aus ihrem Lebensraum prinzipiell verboten. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur zulässig, Tiere aufzunehmen, die offensichtlich krank, verletzt oder hilflos sind – mit dem Ziel, sie gesund zu pflegen. Dies darf aber nur vorübergehend erfolgen.

Anlaufstellen

Grundsätzlich gilt immer, dass nur verletzte, schwache oder kranke Wildtiere wirklich Hilfe benötigen. Wenn diese aufgefunden werden, sollte die unteren Naturschutzbehörde oder eine Wildtierauffangstation kontaktiert werden. Falls es sich um streng geschützte oder invasive Arten – wie den Waschbär – handelt, ist das Auffinden der Tiere in Brandenburg dem Landesamt für Umwelt (LfU) zu melden. Die genannten Stellen können entweder direkt die Unterbringung organisieren oder Kontakte und Adressen von Wildtierauffangstationen vermitteln (Adressen der Pflegestationen für die Aufnahme von verletzten Wildtieren: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~tierfunde-pflegestationen).

Für die Bergung sollten Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder Ähnliches genutzt sowie für den Transport ein mit einem Handtuch oder einer Decke ausgelegter Karton oder Behälter mit Luftlöchern verwendet werden.

Von: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Tags: landesregierung

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