Eberswalde: Wer sich in der neuen Wahlperiode kommunalpolitisch für die Stadt Eberswalde einbringen möchte, hat dazu die Möglichkeit als sachkundiger Einwohner beziehungsweise sachkundige Einwohnerin (m/w/d) zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen im
Ausschuss für Soziales, Bildung, Ordnung und Kultur (kurz: Fachausschuss 2 – F2)
oder im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt (kurz: Fachausschuss 3 – F3)
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde.
Zu den Aufgaben als sachkundige Person zählt insbesondere die Teilnahme an den Ausschusssitzungen und hier das Einbringen von Standpunkten und Empfehlungen sowie das Anregen von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Die Tätigkeit ist befristet für die Dauer der derzeitigen Wahlperiode und erfolgt als Ehrenamt. Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen wird eine Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes Sitzungsgeld, entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Eberswalde gewährt.
Voraussetzungen und Einreichungen
Gesucht werden insgesamt zwei verantwortungsvolle sachkundige Personen, die bestenfalls Erfahrungen im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen haben und dazu bereit sind, sich gegebenenfalls mit Interessenvertreterinnen und -vertretern beispielsweise von Verbänden oder Selbsthilfegruppen auszutauschen. Interessierte Personen müssen volljährig sein, selbst einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen sowie in der Stadt Eberswalde wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Interessierte Personen können ihre Bereitschaftsbekundung postalisch oder per E-Mail an Katrin Forster-König, die Behindertenbeauftragte der Stadt Eberswalde richten:
k.forster-koenig@eberswalde.de
Bereitschaftsbekundungen müssen zwingend die persönlichen Angaben beinhalten sowie einen Nachweis der eigenen Schwerbehinderung, ein kurzes Motivationsschreiben und die Angabe, für welchen der zwei oben genannten Fachausschüsse eine Mitarbeit als sachkundige Person gewünscht wäre. Einreicher beziehungsweise Einreicherinnen müssen sich weiterhin damit einverstanden erklären, dass ihre Daten von der Stadt Eberswalde unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden.
Die Frist für entsprechende Einreichungen endet am 18. August 2024.
Bei mehreren geeigneten Einreichungen entscheidet gegebenenfalls je Fachausschuss das Los.