Auf die Frage in der Gemeindevertretung am 16.6. an den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des NWA, Oliver Borchert, zur vorgesehenen Verbandsversammlung und die Stellungnahme zum ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Altanschließerproblematik, konnte keine Auskunft erteilt werden.
Auf der Internetseite des NWA ist nunmehr zu lesen, dass es nur offene Streitfälle im Ortsteil Zerpenschleuse beträfe und die Presse falsch über Rückerstattungsansprüche berichtet habe. Die Details werden wir noch prüfen müssen, ob es wirklich keine Ansprüche anderer Kunden gibt. Leider
hat der Verband bisher wenig kundenfreundlich reagiert.