Newsletter
Über uns und unser Magazin
Sonntag, 13. Juli 2025
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
Anzeige
Anzeige
  • Start
  • Lokales
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Mehr
    • Polizeimeldungen Barnim
    • Verkehr im Barnim
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • Ratgeber
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Kleinanzeigentipps
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Stellenangebote
    • Arbeitsorte
    • Arbeitsarten
  • Kleinanzeigen
No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Lokales
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal-Barnim
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Polizei
  • Verkehr
  • Sport
  • Ratgeber
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Kleinanzeigentipps
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Stellenangebote
  • Kleinanzeigen
No Result
Zeige alle Ergebnisse
Newsletter
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
No Result
Zeige alle Ergebnisse

Barnim Aktuell » Pressemitteilungen aus der Politik » Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2023 zur differenzierten Mengengebühr für Altanschließer die keinen Anschlussbeitrag gezahlt hatten

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2023 zur differenzierten Mengengebühr für Altanschließer die keinen Anschlussbeitrag gezahlt hatten

Differenzierte Mengengebühr des NWA rechtswidrig! Wie die Kommunalpolitik immer wieder versagt hat!
  • 24. Oktober 2023
  • In Pressemitteilungen aus der Politik
Rechtsanwalt Frank Bergner
Foto: Frank Bergner
Auf Facebook teilen
Auf Twitter teilen
Auf Whats App teilen
Mit Klick auf Play wird Ihnen der Beitrag vorgelesen.

Nun ist das Kind sprichwörtlich mal wieder in den Brunnen gefallen. Am 17.10.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugunsten der Altanschließer entschieden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12.11.2015. Danach waren die Anschlussbeiträge der Wasserverbände gegen Altanschließer verjährt. Wer nun gehofft hatte, dass Rechtsfrieden einzieht, hat sich gewaltig geirrt.

Die differenzierte Mengengebühr

Im Ergebnis der Entscheidung des BVerfG zahlten viele Altanschließer keine Anschlussbeiträge oder zahlten keine weiteren Raten auf die vorher mit den Wasserverbänden vereinbarten Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Wasserverbände, so auch der NWA, kamen nunmehr auf die Idee eine differenzierte Mengengebühr für die Nichtzahler der Anschlussbeiträge einzuführen. Dies, so dachte man, ist eine gerechte Lösung auch gegenüber den Bürgern die die Anschlussbeiträge gezahlt hatten.

Viele Kunden der Wasserverbände klagten

Dagegen klagten nunmehr viele der betroffenen Kunden der Wasserverbände. Am 17.10.2023 entschied nunmehr das BVerwG im Fall eines Wasserkunden aus dem Havelland, dass die differenzierte Mengengebühr rechtswidrig ist. Konkret führte das BVerwG in dem Fall aus, dass es aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht zulässig ist, dass Kunden die auf Grund der vom BVerfG festgestellten Verjährung der Altanschließerbeiträge diese Beiträge nicht gezahlt hatten, nunmehr mit der differenzierten Mengengebühr einen höheren m²-Preis zahlen müssen. Dieses Urteil betrifft auch den NWA und damit Wandlitzer Gebührenzahler.

Zur Wandlitzer Altanschließergeschichte

Nachdem das Urteil das BVerfG aus dem Jahr 2015 in der Wandlitzer Kommunalpolitik angekommen war, entschied die Wandlitzer Gemeindevertretung am 08.12.2016 mehrheitlich, dass sich ihre Vertreter beim NWA dafür einsetzen, dass die Option 3, Rückzahlung aller offenen und bestandskräftigen und nachträglich als rechtswidrig erkannten Veranlagungsfälle kommen soll. Dies allerdings mit der Maßgabe, dass es zu einer Differenzierung der Mengengebühr für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler kommt. Die Verbandsversammlung des NWA lehnte dies ab. Es wäre, wie nunmehr das BVerwG entschieden hat auch rechtswidrig gewesen. Im Oktober 2019 startete meine damalige Fraktionsgemeinschaft einen neuen Versuch. Danach sollten die Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden, allerdings wegen der Kosten vorerst nur für den Trinkwasserbereich, und die Rückzahlung ohne differenzierte Mengengebühr erfolgen. Da sich hierfür keine Mehrheit fand, wurde der Antrag als erste Lesung behandelt.

Eine gerechte Lösung ist gefragt

Die Gemeinde Wandlitz, wir halten die Mehrheit der Stimmen in der Verbandsversammlung des NWA, muss nunmehr gemeinsam mit Oranienburg und dem Mühlenbecker Land an einer gerechten und rechtssicheren Lösung für alle Wasserkunden des NWA arbeiten. Die teuerste, aber eine gerechte Lösung wäre, dass alle Kunden des NWA ihre Anschlussbeiträge zurückerhalten. Dies ist die sogenannte Option 4, die dann zur Konsequenz hat, dass auf das reine Gebührenmodell umgestellt wird, was aber u.a. zu einer erheblichen Erhöhung der m²-Preis für Wasser und Abwasser führen würde. Dies muss endlich wieder diskutiert werden.

Fragen müssen beantwortet werden

Welche geschätzten (geschätzt, da der exakte Verbrauch für 2023 noch nicht feststeht) Gebührenmindereinnahmen wird der NWA für das Jahr 2023 bei Umsetzung des Urteils des BVerwG haben?

Wie hoch ist der Betrag bei einer Rückzahlung der Gebühren an alle betroffenen Altanschließer für die Jahre ab Einführung der differenzierten Mengengebühr bis inklusive des Jahres 2022?

Welche exakte Erhöhung der m²-Preise für Trink- und Abwasser bedeutet dies für die „normalen“ Geührenzahler?

Welche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil auf die Rechtswirksamkeit der Satzungen des NWA?

Eine Sondersitzung des NWA ist notwendig

Die neue Rechtslage erfordert die Beantwortung von vielen Fragen. Dazu ist eine Sondersitzung des NWA erforderlich. Es ist die Aufgabe des Verbandsvorstehers sowie des Vorsitzenden der Verbandsversammlung eine Sondersitzung des NWA einzuberufen.

Frank Bergner
Mitglied des Kreistags Barnim

Von: Frank Bergner
Tags: Altanschließer

Ähnliche Beiträge

alt=""

Abwasser auf die Mühlen der Justiz: Altanschließer siegen auch vor Oberverwaltungsgericht

19. Mai 2024

Die Erfolgsserie der Altanschließer geht weiter. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die gesplitteten Gebühren für rechtswidrig erklärt und die Sache an das

Foto: Petra Bierwirth

Altanschließerbeiträge: Anfrage der Fraktionsgemeinschaft Die Linke/SPD/UWG/Bündnis Klosterfelde

26. Oktober 2023

mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 (BVerwG 9 CN 3.22) wird die Praxis der differenzierten Mengengebühr für

empty

Keine gespaltenen Gebühren in der Abwasserentsorgung

26. Oktober 2023

Mit seinem am 17. Oktober 2023 verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den sog. gespalteten Gebühren eine Absage erteilt. Viele Aufgabenträger

Logo: NWA Zehlendorf

Stellungnahme des NWA zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.10.2023

22. Oktober 2023

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat gestern in einem Normenkontrollverfahren zur Rechtmäßigkeit von gespaltenen Gebührensätzen aufgrund von hypothetisch verjährten Anschlussbeiträgen

Logo: BVB / FREIE WÄHLER

Bundesverwaltungsgericht sorgt einmal mehr für Altanschließergerechtigkeit: Nächste schallende Ohrfeige für Landesregierung und Zweckverbände

22. Oktober 2023

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bricht sich die von BVB / FREIE WÄHLER geforderte Altanschließergerechtigkeit weiter Bahn. Ein weiterer

Logo: BVB / FREIE WÄHLER

Altanschließer-Beiträge sind verfassungswidrig!

4. Juli 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner am 31.05.2022 veröffentlichten Entscheidung den Altanschließern erneut einen krachenden Sieg verschafft. In unmissverständlichen Worten hat

Monika Braune

Stellungnahme der Fraktion BVB/Freie Wähler in der Gemeinde Wandlitz:

4. Juli 2022

Auf die Frage in der Gemeindevertretung am 16.6. an den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des NWA, Oliver Borchert, zur vorgesehenen Verbandsversammlung und

Logo: NWA Zehlendorf

NWA: Es ändert sich nichts

4. Juli 2022

„Das Bundesverfassungsgericht hat am 31.05.2022 einen Beschluss vom 12.04.2022 veröffentlicht. In mehreren Verfahren haben sich Betroffene gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts,

Neue Meldungen

alt=""
Schorfheide

Neue Brücke über den Finowkanal in Finowfurt eingeweiht

13. Juli 2025
alt=""
Pressemitteilungen aus der Politik

Eberswalde steht zusammen – Nach Kitaschließungen braucht es schnelle, kindgerechte Lösungen

13. Juli 2025
Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version
Stellenangebote in Schorfheide

Heilerziehungspfleger Nachtwache (m/w/d) ID 32976

13. Juli 2025

Ihre Pressemitteilung auf Barnim Aktuell

Informieren Sie den Barnim über Ihre neuesten Entwicklungen mit einer Veröffentlichung auf Barnim Aktuell.
Per Mail einreichen
Kostenlos

Nächste Veranstaltungen

Ihre Veranstaltung bei uns

Lassen Sie den Barnim wissen, wann es bei Ihnen so richtig los geht! Ganz einfach mit einem Veranstaltungshinweis auf Barnim Aktuell.
Online einreichen
Kostenlos

Neue Stellenangebote

Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version
Stellenangebote in Biesenthal

Koch / Gastronom / Verkäufer als Produktionsmitarbeiter (m/w/d) ID 31395

11. Juli 2025
Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version
Stellenangebote in Schorfheide

Heilerziehungspfleger Nachtwache (m/w/d) ID 32976

13. Juli 2025
Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version
Stellenangebote in Bernau

Facharzt Psychiatrie (m/w/d) ID 32812

10. Juli 2025

Ihre Stellenanzeige bei uns

Erhöhen Sie Ihre Reichweite und finden Sie die passenden Mitarbeiter durch eine Stellenanzeige auf Barnim Aktuell.
Als Mail einreichen
Kostenlos
Nächster Beitrag
empty

Land und Gewerkschaften einigen sich auf Maßnahmenpaket, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten

alt=""

Wir bedanken uns bei allen unseren Leserinnen und Lesern sowie Unterstützenden. Ohne euch wäre diese Seite nicht möglich.

Service
  • Über uns
  • Beitrag einreichen
  • Barnim Journal
  • Archiv
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Richtlinien
  • AGB
Kontakt
  • Email: info@barnim-aktuell.de
  • Tel: 033397-64516
Facebook-f Instagram

Barnim Aktuell ist ein Service der BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt), Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz

© 2024 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) 

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. In den können Sie mehr über die einzelnen Cookies in Erfahrung bringen und diese natürlich auch deaktivieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Datenschutz,oder unseren Cookie-Richtlinien.

No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Politik
    • Politiknachrichten
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Kultur
    • Kulturnachrichten
    • Unser Barnim
  • Mehr
    • Polizeimeldungen Barnim
    • Verkehr im Barnim
    • Sport im Barnim
    • Verbraucherzentrale
    • Vereine
    • Über uns
  • Ratgeber
    • Steuerberater Björn Darge
    • Rechtsanwalt Frank Bergner
    • Immobilienexpertin Jana Braun
    • Buchhandlung Schatzinsel
    • Buchhandlung Wandlitz
    • Marktplatzbarnim
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
    • Arbeitsarten
    • Arbeitsorte
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

alt=""
Mit freundlicher Unterstützung durch  GDPR Cookie Compliance
Cookie Richtlinien und Datenschutz

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. Cookies sammeln informationen, um zum Beispiel zu lernen, welche Teil unserer Webseite Sie am liebsten mögen. Einen Überblick finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien und weiterführende Informationen darüber hinaus in dem Segment zu unserem Datenschutz.

Essentielle Cookies

Manche Cookies sind unerlässlich. Ohne Sie wäre es uns nicht möglich die Seite ohne Sicherheitsrisiko zu betreiben. Diese Art der Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen.

Drittanbietercookies

Diese Webseite nutzt Google Analytics um anonym Informationen wie zum Beispiel die Anzahl der Webseitenbesucher oder die beliebtesten Artikel zu sammeln.

Dieses Cookie hilft uns dabei, unsere Webseite und unser Angebot für Sie zu verbessen.