Bei einem Besuch des Amtsgerichts Potsdam ließ sich Justizministerin Susanne Hoffmann am 5. Dezember 2024 die neue technische Ausstattung für audiovisuelle Vernehmungen vorführen. In drei modernisierten Sitzungssälen und einem speziell ausgestatteten Vernehmungsraum wird innovative Technologie eingesetzt, die eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung in den Sitzungssaal ermöglicht und die Speicherung der Aufnahmedatei unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte sicherstellt. Die speziell auf prozessuale und nutzerspezifische Anforderungen zugeschnittene Lösung soll den besonderen Bedürfnissen von Zeugen, insbesondere kindlichen Opferzeugen oder Opfern sexueller Gewalt, bei Vernehmungen Rechnung tragen, ohne die Wahrheitsfindung im Strafprozess zu beeinträchtigen.
Jeder der drei Sitzungssäle ist nun mit einer Mediensteuerungsanlage (Videokonferenzen/Vernehmung), bestehend aus mehreren Videokameras, einer Großformatanzeige und einem Touchpanel zur zentralen Mediensteuerung ausgestattet. Im Vernehmungsraum wurden mehrere spezielle Kameras und eine zentrale Steuerung verbaut, um die Übertragung in Echtzeit in den Sitzungssaal sowie eine Aufzeichnung der Vernehmung zu gewährleisten. Das Projekt wird mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert, aus dem bis 2026 insgesamt 6,8 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Der Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Justiz in Brandenburg. Mit der technologischen Neuausstattung optimieren wir die Durchführung audiovisueller Vernehmungen und erleichtern Richtern und Staatsanwälten den Einsatz dieses für den Opferschutz so wichtigen Ermittlungsinstrumentes. Der Einsatz von Videotechnologie vermeidet belastende Mehrfachvernehmungen und berücksichtigt die Ausnahmesituation, in der sich insbesondere minderjährige Opfer oder Opfer sexueller Gewalt befinden.“
Hintergrund:
Die Durchführung von Videovernehmungen stellt die Justiz in einem Flächenland wie Brandenburg vor besondere organisatorische Herausforderungen. Um diesen angemessen zu begegnen und eine vermehrte sowie qualitativ hochwertige Durchführung richterlicher Videovernehmungen zu gewährleisten, hat die Ministerin der Justiz mit Wirkung vom 1. Juni 2023 die Zuständigkeit für die Durchführung von audiovisuelle Vernehmungen nach § 58a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) bei den Amtsgerichten am Sitz der Staatsanwaltschaften für den jeweiligen Landgerichtsbezirk konzentriert. Dadurch konnten bessere Rahmenbedingungen für die Durchführung solcher Vernehmungen bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam geschaffen werden. Nach Potsdam soll die innovative Ausstattung zügig auch bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin zum Einsatz kommen.