Werneuchen: Wie berichtet, hat die Stadt Werneuchen eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen, mit der ein absolutes Haltverbot auf dem Abschnitt der Wesendahler Straße zwischen der Einmündung Wegendorfer Straße („Spitze Ecke“) und der Wesendahler Straße 8a (Feuerwehrgerätehaus Werneuchen) dauerhaft und in beiden Fahrtrichtungen errichtet wird.
Für die Befestigung der Festbeschilderung wurden Bodenhülsen im Betonsteinpflaster gesetzt. Die Bodenhülse an der „Spitzen Ecke“ wurde nachhaltig beschädigt. Sie wurde verfüllt und verklebt. Ein Bauteil wurde entwendet.
Strafanzeige wurde bereits bei der Polizeibehörde gestellt. Insbesondere wird geprüft, ob die Tatbestände Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfüllt sind.