Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für den 21. April 2023 einen bundesweiten Warnstreik angekündigt. Es muss damit gerechnet werden, dass Schülerinnen und Schüler – sofern sie auf den Schülerverkehr angewiesen sind – an diesem Tag nicht zur Schule gelangen oder ihren Rückweg antreten können.
Dies hängt maßgeblich vom Beginn und Ende des Warnstreiks ab bzw. von der Organisation der Schülerbeförderung.
Im Fall eines Streiks im Verkehrsbereich gilt:
- Alle Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sind verpflichtet, am 21. April 2023 zum Dienst zu erscheinen.
- Der Unterricht wird gemäß der Stundenplanung vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
- Schülerinnen und Schüler, die auf den Schülerverkehr angewiesen sind und absehbar am 21. April 2023 nicht die Schule besuchen können, sollen mit Lernaufgaben versorgt werden.
- Sofern die Lehrkräfteeinsatzplanung es zulässt, soll die Schule für diesen Tag den Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 für streikbedingt abwesende Schülerinnen und Schüler organisieren.
- Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schülern wird gemäß den Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
- Schülerinnen und Schüler, die an dem Tag nicht zur Schule kommen können, gelten in der Schule als entschuldigt, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies angezeigt haben.
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