Das Agrarministerium erhöht die Erlegungsprämie für adultes Schwarzwild („Bachenprämie“) in den von ASP-Sperrzonen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten von 80 auf 100 Euro. Im Jagdjahr 2024/25 wird die Prämie zudem auf der gesamten Fläche der betroffenen Landkreise gewährt. Ziel ist die weitere Unterstützung der Jägerinnen und Jäger bei der Aufrechterhaltung niedriger Wildschweinbestände und deren weitere Reduzierung. Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten präventiven Maßnahmen im Kampf gegen die hochansteckende Tierseuche.
Fast vier Jahre ist es her, seit im September 2020 in Brandenburg das erste Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde. Zum Höhepunkt des Seuchenzuges waren alle Landkreise entlang der Grenze zu Polen sowie die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und die Prignitz unmittelbar betroffen. In den meisten betroffenen Landkreisen konnte die Ausbreitung der Tierseuche inzwischen gestoppt werden. Die Unterbrechung der Infektionsketten durch eine deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände ist dabei ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg. Dafür ist insbesondere die Bejagung der reproduktionsfähigen weiblichen Wildschweine von großer Bedeutung. Im Jagdjahr 2021/22 führte das Landwirtschaftsministerium daher die sogenannte „Bachenprämie“ ein.
Sowohl die jüngsten Ausbrüche in Oberspreewald-Lausitz, wo nahe der Landesgrenze zu Sachsen zuletzt zahlreiche Wildschweinkadaver gefunden und positiv auf die ASP getestet wurden, als auch das seit Mitte Juni 2024 grassierende Seuchengeschehen in Hessen – das sich inzwischen bis nach Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ausgebreitet hat – verdeutlichen jedoch, dass die ASP nicht überstanden ist. Insbesondere punktuelle Seucheneinträge wie aktuell in Hessen, wo die ASP etwa 400 Kilometer entfernt von den zuvor westlichsten Fällen bei Wildschweinen im sächsischen Landkreis Meißen ausgebrochen ist, können jederzeit und überall passieren. Je größer der Schwarzwildbestand, desto langwieriger und aufwendiger wird die Seuchenbekämpfung.
Daher ist es wichtig, dass die Schwarzwildbestände in den ehemaligen infizierten Gebieten Brandenburgs nicht wieder anwachsen. Aus diesem Grund gewährt das Agrarressort auch im Jagdjahr 2024/25 die Bachenprämie zur weiteren Unterstützung der Jägerinnen und Jäger und erhöht diese von 80 Euro auf 100 Euro für jede erlegte, mindestens einjährige Bache. Gleichzeitig wird der Geltungsbereich der Bachenprämie auf die gesamten Landkreise ausgeweitet, in denen sich ASP-Sperrzonen befinden. Dies sind aktuell die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Im gleichen Geltungsbereich wird zukünftig auch die sogenannte Abgabeprämie gewährt. Diese wurde unmittelbar nach dem ersten ASP-Ausbruch als Anreiz zur intensiven Schwarzwildbejagung in den Restriktionszonen eingeführt, da die Vermarktung von Wildschweinfleisch aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig ist. Für ein erlegtes, aber nicht vermarktungsfähiges Stück Schwarzwild, dass an einer offiziellen Wildsammelstelle abgegeben wird, können die Jagdausübungsberechtigten eine Abgabeprämie in Höhe von 50 Euro beantragen.
Die Auszahlung der Einzelprämien an die jeweiligen Antragstellenden erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Antragsunterlagen sind dort spätestens bis zum 30. April 2025 einzureichen.
Die Antragsformulare stehen hier zum Download bereit:
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag-Bachenpraemie-Jagdjahr2024-25.pdf
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag-Abgabepraemie-Jagdjahr2024-25.pdf