Wandlitz: In der jüngsten Vergangenheit konnte man lesen, dass der Bürgermeister an einer Immobilienfirma beteiligt ist, die Grundstücke in Wandlitz besitzt. Die genaue Lage der Grundstücke waren dem Bürgermeister entfallen. Völlig vergessen hatte er sie.
Fakt ist:
Unser Bürgermeister ist an einer Immobilienentwicklungsfirma beteiligt. Zu 33,3 %.
Diese Firma wurde in Form einer GmbH & Co.KG gegründet und heißt TOB Immobilienentwicklung Wandlitz GmbH & Co.KG. Für die Haftung und die Geschäftsführung in dieser Firma ist die WITOB GmbH verantwortlich. Auch an der WITOB GmbH, der sogenannten Komplementär GmbH, ist der Bürgermeister zu 33,3% beteiligt.
Dagegen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim nichts. Seine Geschäftsführerpositionen in beiden Firmen hatte er rechtszeitig vor der Wahl aufgegeben. Der Betriebssitz wurde vom Wohnort des Bürgermeisters kurz nachdessen Wahl nach Baunatal verlegt. Da denkt man sich – was kann er schon mit 33,3 % anfangen. Er kann ja immer überstimmt werden.
Fakt ist:
Im Gesellschaftsvertrag der haftenden und geschäftsführenden WITOB GmbH steht schwarz auf weiß und öffentlich im Unternehmensregister :
www.unternehmensregister.de einsehbar:
„Zu allen Erklärungen, die den Gesellschaftsvertrag der TOB Immobilienentwicklung Wandlitz GmbH & Co.KG oder das Gesellschaftsverhältnis zu der TOB Immobilienentwicklung Wandlitz GmbH & Co.KG berühren, bedürfen die Geschäftsführer eines vorherigen einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter“
Der Bürgermeister hat somit maßgeblichen Einfluss auf seine Beteiligungen. Der Geschäftsführer wird daher nur per Weisung der Gesellschafterversammlung der WITOB GmbH in der TOB Immobilienentwicklungs GmbH & Co KG handeln, wenn dieser Weisungsbeschluss auch vom Bürgermeister mit getragen wird.
Nun stellt sich die Frage, welche weiteren Grundstücke der Firmen des Bürgermeister in welchen B-Plangebieten der Ortsteile der Gemeinde liegen? Oder auch außerhalb?
Wo wird durch einen neuen Flächennutzungsplan – nur zufälliger Weise – zu Gunsten des Bürgermeisters und seiner Geschäftspartner aus Acker oder Wald Bauland gemacht?
Welche B-Pläne werden – nur zufälliger Weise – nicht weiterbearbeitet, weil Grundstücke der TOB Immobilienentwicklung Wandlitz GmbH & Co.KG in ihrem Geltungsbreich liegen und die Bebaubarkeit ohne Bebauungsplan viel umfangreicher wäre?
Wie verträgt sich das mit der Neutralitätspflicht und dem Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters und dem moralischen Anspruch an Herrn Oliver Borchert?
Fakt ist:
Gerade eben hat die Gemeindevertretung in ihrer Sondersitzung mit großer Mehrheit in öffentlicher Sitzung beschlossen, von nun an die Arbeit der Verwaltung zum B-Plan „ L100 „ persönlich zu überwachen zu lassen. Von Gemeindevertretern.
Sizilien in Wandlitz? Nur noch gebremst von engagierten Gemeindevertretern?