Die für die Landesliegenschaften zuständige Finanzministerin Katrin Lange und der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg Jörg Matthes haben begrüßt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am Donnerstagabend (25. April 2024) einer Verlängerung des Besitzüberlassungsvertrages bis Ende 2026 zugestimmt hat. Der Besitzüberlassungsvertrag sieht unter anderem vor, dass das Land die Klosteranlage der Gemeinde unentgeltlich überlässt und diese die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich macht, die wissenschaftliche Erforschung unterstützt sowie eine kulturelle und kirchliche Nutzung gewährleistet.
Finanzministerin Lange betonte, dass es das es weiterhin das Ziel bleibt, in Abstimmung mit dem Kulturministerium und den Akteuren vor Ort, ein geeignetes Konzept für eine dauerhafte Gestaltung des Kulturbetriebes zu entwickeln. „Der nun für die Jahre 2025 und 2026 verlängerte Besitzüberlassungsvertrag verschafft allen Beteiligten die nötige Zeit, ein solides Konzept zu erarbeiten. Zudem ist die Verlängerung des Vertrages wichtig, damit die Öffentlichkeit derweil weiterhin diese einzigartige Klosteranlage erleben kann. Das ehemalige Zisterzienserkloster ist eines der kulturellen Leuchttürme unseres Landes. Ohne das ehemalige Kloster Chorin wäre Brandenburg um ein Kulturgut ärmer“, unterstrich Lange.
Amtsdirektor Matthes sagte: „Im Vorfeld der Zustimmung der Gemeindevertretung hatten Finanz- und Kulturministerium das weitere Vorgehen mit den Akteuren vor Ort abgestimmt. An der künftigen dauerhaften Gestaltung des Kulturbetriebes könnten auch der Landkreis Barnim, das Amt Britz-Chorin-Oderberg und die Gemeinde Chorin mitwirken. Über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Konzeptes will sich das Land in einer schlanken Arbeitsgruppe nun mit der kommunalen Ebene verständigen.“
Schon die bisherigen Besitzüberlassungsverträge sahen vor, dass das Land der Gemeinde Chorin durch den Kulturbetrieb entstehende Verluste bis zu einer festgelegten Höhe ausgleicht. Um das Engagement der Gemeinde zu unterstützen, will das Land diese jährliche Abschlagszahlung von derzeit 120.000 Euro auf dann jeweils 200.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 erhöhen. Daneben übernimmt das Land durch den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) den laufenden Bauunterhalt und die Bauinvestitionen zum Erhalt der Klosteranlage.
Hintergrund
Das Land Brandenburg ist Eigentümer der Klosteranlage „Kloster Chorin“ mit seinen umliegenden Flächen. In dem Objekt war ursprünglich das Amt für Forstwirtschaft untergebracht. Im Zuge der Gründung des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) wurde die Behörde aufgelöst, die Nutzung durch das Land aufgegeben und das Objekt zu großen Teilen in das Allgemeine Grundvermögen des Landes überführt, das vom Finanzministerium verwaltet wird. Um eine Nutzung der Klosteranlage als Kulturgut mit musealer und touristischer Ausrichtung weiterhin gewährleisten zu können, wurde eine seinerzeit noch vom Amt für Forstwirtschaft und dem für Forst zuständigen Ministerium zur Bewirtschaftung bzw. Betreibung der Klosteranlage mit der Gemeinde Chorin/dem Amt Britz-Chorin-Oderberg getroffene Bewirtschaftungsvereinbarung vom Finanzministerium in modifizierter Form ab 2012 als Besitzüberlassungsvertrag weitergeführt.
Dieser Besitzüberlassungsvertrag sieht unter anderem vor, dass das Land die Klosteranlage der Gemeinde unentgeltlich überlässt und diese die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich macht, die wissenschaftliche Erforschung unterstützt sowie eine kulturelle (u. a. Choriner Musiksommer) und kirchliche Nutzung gewährleistet. Die Gemeinde kann das Wirtschaftsgebäude für eigene Zwecke nutzen, zum Beispiel als Besucher- und Informationszentrum, Museumsshop und -cafe, Ausstellungs- und Veranstaltungsräume. Zum Jahresende 2023 hatte die Gemeinde Chorin diesen Besitzüberlassungsvertrag zunächst gekündigt, danach war für 2024 der Vertrag verlängert worden.