Schule zahlt sich aus. Auch in diesem Jahr würdigt der Landkreis Barnim im Rahmen eines Leistungsstipendiums wieder Jugendliche für außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen. Bis zum 20. September 2024 haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Zeit, ihre Bewerbungen für das Barnim Stipendium I und II 2024/2025 über die entsprechende Schule im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt des Landkreises Barnim einzureichen.
Das Barnim Stipendium I ist ein Leistungsstipendium für außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen mit Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Das Barnim Stipendium II würdigt hingegen außergewöhnliche schulische Leistungen mit Schwerpunkt im sprachlich-künstlerisch-musisch-gesellschaftlichen Bereich.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreistages vom 25. September 2013 und 11. März 2020 wird das Barnim Stipendium I und das Barnim Stipendium II nach folgendem Verfahren vergeben:
- Die Bewerber sind Schülerinnen und Schüler mit einer Wohnung im Landkreis Barnim,
- sie besuchen bzw. besuchten eine Schule im Landkreis Barnim oder eine anerkannte Spezialschule außerhalb des Landkreises Barnim,
- anerkannt werden die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Gymnasien, den Gymnasialen Oberstufen und den Oberstufenzentren.
Mit dem Bewerbungsbogen sind alle wertungsrelevanten Unterlagen, u.a. eine Kopie des Schuljahresendzeugnisses und Kopien von Teilnahmebescheinigungen mit Platzierung an besuchten Olympiaden des vorangegangenen Schuljahres einzureichen.
Die Entscheidung zur Vergabe wird durch die Mitglieder des Kreistages getroffen.
Zu den Kriterien der Bewertung werden einerseits Unterrichtsleistungen in den relevanten Fächern sowie besondere außerschulische Leistungen zugrunde gelegt.
Der Bewerbungsbogen für das Barnim Stipendium I und das Barnim Stipendium II ist im Internet auf der Seite des Landkreises Barnim www.barnim.de erhältlich.