Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag der Gemeinde Wandlitz ist eine Stellungnahme zu dem Beitrag „Fast 50.000 EUR „verschwinden“ im Haushalt – Wie die Gemeinde Wandlitz mit einer Erbschaft umgegangen ist!„.
Kein spezieller Verwendungszweck im Testament festgelegt
Im Jahr 2019 verstarb ein Basdorfer Bürger und verfügte in seinem Testament, dass sein Geldvermögen nach Abzug diverser Kosten je zur Hälfte der Kita in Basdorf und dem Seniorenheim in Basdorf zu Gute kommen sollte. Eine solche Geld-Erbschaft hatte die Gemeinde zuvor noch niemals bekommen.
„Der Verstorbene ist der Verwaltung auch nicht bekannt gewesen. Das heißt, wir wissen überhaupt nichts über seine Motivation und Intention, die ihn zu seinem Entschluss bewog, der Gemeinde Wandlitz einen Teil seines Geldvermögens zu vererben“, so Kämmerer Christian Braungard. Vom Nachlassgericht wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt und im Ergebnis bekam die Gemeinde im Jahr 2021 und 2022 in zwei Teilzahlungen rund 48.500 Euro ausgezahlt. Im Rahmen des Spendenberichtes wurde die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16. Februar 2023 über den Sachverhalt informiert.
Geldspenden erhält die Gemeinde laut Kämmerer Christian Braungard regelmäßig. Hier geht es meist um konkrete Projekte: Zum Beispiel um Feste der Ortsbeiräte, Projekte der Kita-Einrichtungen, aktuell wird auch viel für Hilfsprojekte in der ukrainischen Gemeinde Makariv gespendet, mit der Wandlitz seit dem letzten Jahr eine strategische Partnerschaft hat. „Diese Spenden werden dann natürlich zweckgebunden verwendet, weil sie ja für diesen Zweck eingeworben bzw. gespendet wurden“, so Christian Braungard.
Anders verhält es sich mit der Erbschaft des Basdorfer Bürgers. Die Gemeinde hat diese Mittel vereinnahmt und sie keinem Sonderzweck zugeführt, wie das von Frank Bergner kritisiert wird. „Ein solcher Sonderzweck ergibt sich nicht aus dem letzten Willen des Erblassers. Nach meiner Auslegung wollte er den Träger der Kita-Einrichtung unterstützen. Ähnlich wie andere Bürger beispielsweise einem Tierschutzverein Geld hinterlassen,“ erläutert Christian Braungard. Für seine These spricht, dass der Testamentsvollstrecker das genauso sah. „Wenn Herr Bergner jetzt die Intention des Erblassers anders sieht, hat er ja möglicherweise sogar Recht. Aber wir können den Basdorfer, der uns so ein großzügiges Erbe hinterlassen hat, leider nicht mehr dazu befragen,“ so Christian Braungard.
Aber das Geld ist natürlich nicht im Haushalt der Gemeinde „verschwunden“. Wenn jetzt der Wunsch der gemeindlichen Gremien bestehe, so Christian Braungard, die Erbschaft für ein Sonderprojekt zu verwenden, könne das im Haushaltsplan 2024 veranschlagt und beschlossen werden.