Die zur Verhinderung der Ausbreitung der anzeigepflichtigen Bienenseuche Amerikanische Faulbrut und die zum Schutz der Bienenbestände im Landkreis Barnim getroffenen Anordnungen vom 8. Oktober 2021 werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis: Der gebildete Sperrbezirk in der Gemeinde Wandlitz OT Klosterfelde und die getroffenen Anordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Bienenseuche und zum Schutz der Bienenbestände im Landkreis Barnim bleiben weiter bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Barnim, Der Landrat, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur eingelegt werden. Für diesen Fall verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: rechtsbehelf@kvbarnim.de. Ferner kann der Widerspruch als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingelegt werden.
gez. Daniel Kurth
Landrat