Am 15. Mai 2024 beginnt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung die diesjährige Badesaison. Gemäß § 3 der Verordnung bestimmt das Gesundheitsamt als zuständige Behörde die Badegewässer und teilt sie der obersten Landesbehörde bis zum 31. März eines Jahres mit. Eine Bekanntmachung der Gewässer erfolgt anschließend im Amtsblatt für Brandenburg.
Für das Jahr 2024 sollen im Landkreis Barnim nachfolgende Gewässer / Badestellen öffentlich ausgewiesen:
1. Bernsteinsee, Ruhlsdorf
2. Gamensee, CP „Country-Camping“
3. Gorinsee, Badewiese am Campingplatz
4. Grimnitzsee, Joachimsthal, Feriendorf
5. Grimnitzsee, Joachimsthal, Strandbad
6. Großer Wukensee, Biesenthal,Strandbad
7. Liepnitzsee, Waldbad
8. Obersee, Lanke, Badewiese
9. Parsteiner See, Brodowin/Pehlitz, CP „Pehlitz/Werder“
10. Parsteiner See, Parstein, CP „Am Parsteiner See“
11. Stolzenhagener See, Stolzenhagen, Strandbad
12. Ruhlesee, Ruhlsdorf, Feriendorf „DORADO“
13. Üdersee, Finowfurt, Ferienpark „Üdersee-Camp“
14. Wandlitzsee, Wandlitz, Strandbad
15. Werbellinsee, Eichhorst, BEROLINA Campingparadies
16. Werbellinsee, Joachimsthal, CP „Am Spring“
17. Werbellinsee, Joachimsthal, Badewiese am Stein“
18. Werbellinsee, Joachimsthal, EJB / seezeit-resort
19. Werbellinsee, Joachimsthal, Holzablage Michen
Bis zum 15. September werden im Landkreis Barnim die öffentlichen Badestellen durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu werden die Badestellen bei der Vor-Ort-Kontrolle inspiziert und die Wasserqualität durch entsprechende Probenahmen und Untersuchungen kontrolliert. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung, werden entsprechend Maßnahmen eingeleitet und es erfolgt eine Information der Öffentlichkeit.
Kriterien für die Auswahl eines Badegewässers sind insbesondere:
- eine große Anzahl von Badenden
- die Infrastruktur zur Förderung des Badens (z.B. Parkplätze, Zufahrt, Strand)
- die Ausstattung der Badestelle (z.B. Gastronomie; Sanitäreinrichtungen, Abfallentsorgung; Freizeitaktivitäten)
Die auszuweisenden öffentlichen Badestellen werden in der Internetbadestellenkarte des Landes Brandenburg geführt. Nähere Informationen, z.B. aktuelle Befunde oder Beschreibung der Badestellen können im Internet unter https://badestellen.brandenburg.de abgerufen werden.
Für die o.g. Badegewässer erfolgt jeweils nach dem Ablauf von 4 Badesaisons eine aktuelle Einstufung der Badegewässerqualität. Berücksichtigt wurden dabei die mikrobiologischen Werte. Mit einer Ausnahme können, unter Vorbehalt, alle Gewässer auch für diese Saison mit „ausgezeichnet“ eingestuft werden. Der Wandlitzsee wird voraussichtlich mit „gut“ eingestuft werden.
Die ausgewiesenen Badestellen sind mit Informationstafeln ausgestattet. Der Badegast kann sich somit vor Ort über die aktuelle Einstufung sowie die Beschreibung des Badegewässers informieren und erhält Hinweise zu besonderen Ereignissen (z.B. kurzzeitige Verschmutzung, Badeverbot, Warnhinweise).
Kleinere Gewässer / Badestellen im Landkreis Barnim, die auf Grund der fehlenden o.g. Kriterien nicht als öffentliche Badegewässer auszuweisen sind, an denen in den Vorjahren jedoch Badebetrieb zu verzeichnen war, sollen auch weiterhin aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz kontrolliert werden.
Dazu zählen:
1. Bauersee, Prenden, Badewiese
2. Grimnitzsee, Althüttendorf, Seehotel
3. Grimnitzsee, Althüttendorf Badewiese
4. Großer Buckowsee, Lichterfelde, Badewiese
5. Klein Ahlbeck, Eberswalde, Strand
6. Kleiner Glasowsee, Groß Schönebeck OT Schluft, Badewiese
7. Kleiner Lottschesee, Klosterfelde, Badewiese
8. Krummer See, Friedrichswalde, Badewiese
9. Mechesee, Lobetal, Badewiese
10. Rosenbecker See, Schorfheide, OT Eichhorst/Rosenbeck
11. Stolzenhagener See, Stolzenhagen, Badewiese „Fischerstube“
12. Üdersee, Finowfurt, OT Werbellin
13. Weißer See, Schorfheide OT Böhmerheide, Badewiese
14. Werbellinsee, Schorfheide OT Altenhof, Badewiese
Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Internetseite des Landkreises Barnim in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Hinweise oder Anmerkungen nimmt das Gesundheitsamt gerne entgegen.