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Barnim Aktuell » Ratgeber » Der Bauspar-Vertrag

Der Bauspar-Vertrag

Ratgeber Haus und Grund – Mai 2023
  • 29. April 2023
  • Ratgeber
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Foto: Towfiqu barbhuiya, unsplash
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Jana Braun
Foto: Jana Braun

Aktuell fehlt vielen Kaufwilligen das nötige Eigenkapital. Hier kann ein Bausparvertrag helfen, da er unter anderem auch als nachrangiges Darlehen, oder für die Kaufnebenkosten eingesetzt werden kann.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Beim Bausparen fließen in der Ansparphase Gespartes, Guthabenzinsen, Prämien und Tilgungsleistungen aller Sparer in einen gemeinsamen Topf. Aus diesen Leistungen der einen Bausparer zahlt die Bausparkasse die Darlehen an die anderen aus. Der einzelne Bausparer bleibt dabei flexibel. Er kann jederzeit und kostenfrei durch Sondertilgungen die Darlehensphase verkürzen oder den Vertrag während der Laufzeit an seine sich verändernden Lebensumstände anpassen.

Beim klassischen Bausparvertrag spart man zunächst einen bestimmten Teil der vertraglich vereinbarten Bausparsumme für eine Immobilie oder einen anderen wohnwirtschaftlichen Zweck an.

Dies geschieht in der sogenannten Sparphase. Wie lange die Sparphase andauert, ist davon abhängig, welche Bausparsumme Sie vereinbart haben und wie viel Sie wie lange einzahlen. Bereits beim Vertragsabschluss stehen die Darlehenszinsen fest. So genießen Bausparer Zinssicherheit bis zur letzten Rate. Diese Möglichkeit, sich vorab günstige Konditionen zu sichern, macht den Bausparvertrag aktuell bei steigenden Bauzinsen wieder besonders attraktiv. Außerdem unterstützt der Staat Bausparer finanziell: z.B. mit Wohn-Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämie und Arbeitsnehmersparzulagen.

Wer nicht so lange warten möchte, kann das Geld sofort mit einem Vorfinanzierungskredit bekommen. Dieser besteht aus einem Bausparvertrag – auch mit Riester-Förderung möglich – plus tilgungsfreiem Vorausdarlehen. Nach der Zuteilung löst das Bauspardarlehen den Kredit auf einen Schlag ab.

Seit 2021 ist das Bausparen noch interessanter, da die Wohnungsbauprämie erhöht wurde. Abhängig von der Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie erhalten Anleger jedes Jahr einen Bonus auf ihre Sparsumme geschenkt. Sparen Singles einen Betrag von 700 Euro im Jahr, können Sie bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie erhalten. Verheiratete und Verpartnerte können bei einer Sparleistung von 1.400 Euro pro Jahr eine Prämie von bis zu 140 Euro erhalten.

Wofür dürfen Sie den Bauspar-Vertrag einsetzen?

  • Bau oder Kauf von Wohnimmobilien, auch von Ferienhäusern, die ganzjährig bewohnbar sind.
  • Kauf von Bauland sowie Erwerb von Erbbaurechten für den Bau von Wohnimmobilien
  • Kaufnebenkosten wie Notargebühr und Maklercourtage
  • Erschließungskosten in Wohngebieten
  • Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Einbau eines neuen Bades, auch in der Mietwohnung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz: Dämmung, Fenster-Austausch o. ä.
  • Einbau einer neuen Heizung oder einer Photovoltaik-Anlage
  • Einbruchschutz installieren
  • Umbaumaßnahmen, zum Beispiel zum barrierefreien Wohnen oder um Wohnraum zu gewinnen
  • Ablösen eines bestehenden Darlehens für wohnwirtschaftliche Zwecke
  • Erwerb von dauerhaften Wohnrechten (zum Beispiel im Seniorenheim)
  • Im Erbfall: Auszahlen der Miterben von Wohneigentum.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Interessen an einem Bausparvertrag, oder generell Finanzierungsfragen haben. Wir helfen Ihnen weiter.

Jana Braun

Von: Jana Braun
Tags: ImmobilienJana Braun

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