Eberswalde: Auch wenn sich der Eberswalder Winter in den letzten Jahren weitestgehend mild und eisfrei zeigte, der Bauhof der Stadt Eberswalde ist wieder pünktlich für alle Eventualitäten gerüstet. Insgesamt 245 Tonnen Streusalz, 51 Tonnen Salz für Soleanlagen und 225 Tonnen Streusand warten am Wurzelberg auf ihren Einsatz.
„Mit unseren Ressourcen und unseren modernen Einsatzfahrzeugen sind wir für einen etwaigen Wintereinbruch bestens vorbereitet“, so Katrin Heidenfelder, Leiterin des Bauhofs.
Für die Ausbringung im Stadtgebiet stehen vier Räum- und Streufahrzeuge, ein Radlader, drei Traktoren mit Schneepflug oder Schneebesen und Streuer sowie eine kleine Kehrmaschine, neun Transporter und weitere Fahrzeuge und Reserven aus dem Fuhrpark des Bauhofes zur Verfügung. Diese können jederzeit ausrücken um bei Schnee und Eis die Straßen und Gehwege in Eberswalde verkehrssicher zu machen. Auch sogenannte Kipper für den manuellen Winterdienst gehören dazu.
Ganze 51 Einsatzkräfte trotzen im Schichtdienst Kälte, Dunkelheit und wenn nötig, Glätte und Frost. Die Frühschicht ist werktags von 3:15 Uhr bis 11:45 Uhr im Dienst, die Spätschicht von 11:30 Uhr bis 20 Uhr. Für die Wochenenden und Feiertage gibt es eine Rufbereitschaft nach Anforderungen und Bedarf innerhalb des Teams. Der städtische Bauhof ist insgesamt für 110 Kilometer Straßen, diverse Geh- und Radwege (entsprechend der Straßenreinigungssatzung), zahlreiche Treppen und Brücken sowie 151 Bushaltestellen zuständig. Im Stadtgebiet übernimmt der Bauhof im Winterdienst auch die Verantwortung für Bundes- und Landesstraßen, der Landesbetrieb Straßenwesen kümmert sich wiederum um die Beräumung der dörflichen Ortsteile.
Der Winterdienst betrifft im Stadtgebiet jedoch nicht nur den Bauhof, sondern auch die Eigentümer. Die Straßenreinigungssatzung definiert genau, wer im Winter welche Pflichten hat. „Die Satzung ist für alle Grundstückseigentümer wichtig. Sie enthält alle notwendigen Informationen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst, dazu gibt es immer mal wieder Nachfragen“, berichtet die Bauhofleiterin.
Die Straßen im Stadtgebiet sind in vier Reinigungszonen unterteilt. Darin haben die Anlieger den Winterdienst auf Geh- und Radwegen durchzuführen. Lediglich in den Straßen der Reinigungszonen II und IV sind auch die Fahrbahnen vom Anlieger mit zu räumen und zu streuen. Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind, nach Beendigung des Schneefalls, beziehungsweise nach Entstehung der Glätte an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zu beseitigen und an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr. Als Streumaterial sind abstumpfende Mittel wie Sand, Kies oder Splitt zu verwenden.
Ausführlichere Informationen zum Winterdienst können auf der Homepage der Stadt Eberswalde unter der Rubrik „Rathaus und Ortsrecht – Straßenreinigungssatzung“ nachgelesen werden.
„Mit gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr und unter Beachtung der Räum- und Streupflichten werden wir auch die Wintersaison 2023/2024 gut meistern“, so Katrin Heidenfelder.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Bauhofes unter 03334/64-676 zur Verfügung.