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Barnim Aktuell » Ratgeber » Fristlose Kündigung von Verträgen trotz langer Laufzeit möglich

Fristlose Kündigung von Verträgen trotz langer Laufzeit möglich

Wenn der Kündigungsbutton trotz Möglichkeit zum Online-Vertragsschluss fehlt: Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt neun Unternehmen ab
  • 10. Oktober 2023
  • Ratgeber
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Seit mehr als einem Jahr müssen Unternehmen, die online Verträge mit längerer Laufzeit anbieten, deren Kündigung auch online ermöglichen. Und das so einfach wie möglich, über einen Kündigungsbutton. Doch viele Anbieter kommen dem nicht nach. Juristin Michèle Scherer verrät, wann die unzureichende Umsetzung für Betroffene einen entscheidenden Vorteil bereithält. Für nutzerfreundliche Kündigungsoptionen aller Verbraucher:innen hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) neun Unternehmen abgemahnt.

Unkomplizierte Kündigung per Kündigungsbutton

Ganz einfach soll sie sein, die Kündigung von Verträgen mit längerer Laufzeit, die Verbraucher:innen auch online abschließen konnten. Betroffen davon sind viele Branchen, beispielsweise geht es um Verträge über Energie, Fahrkarten- oder Hörbuch-Abos, nicht aber zum Beispiel Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich. Ein Klick auf eine Kündigungsschaltfläche mit einer eindeutigen Formulierung wie „Verträge hier kündigen“ soll zunächst zu einer Eingabemaske führen. Auf dieser können die Kündigungswilligen Daten zu ihrer Person, zu ihrem Vertrag und zur Art der Kündigung eintragen und abschließend über eine Bestätigungsschaltfläche mit einer Formulierung wie „jetzt kündigen“ ihre Kündigungserklärung abgeben. So will es der Gesetzgeber seit etwas mehr als einem Jahr.

Fristlose Kündigung bei unzureichender Umsetzung des Kündigungsbuttons

In der Realität gestaltet sich die Kündigung der betreffenden Verträge oft schwieriger. Für gut informierte Verbraucher:innen hat dies einen entscheidenden Vorteil: „Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen“, erklärt Michèle Scherer, Juristin bei der VZB. Doch viele kennen diese Möglichkeit gar nicht. Ziel ist es daher, dass die Unternehmen die gesetzlich geforderte und nutzerfreundliche Kündigungsmöglichkeit umsetzen.

Erfolgreiche Abmahnungen durch VZB

Die VZB hat dazu in den letzten Monaten neun Unternehmen verschiedenster Branchen abgemahnt und die rechtskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons eingefordert. Sieben Unternehmen haben per Unterlassungserklärung bereits Nachbesserungen zugesagt und diese in vielen Fällen bereits vorgenommen, in einem weiteren Fall erwartet die Verbraucherzentrale dasselbe Vorgehen. Sollten Unternehmen sich nicht rühren, behält die VZB sich vor, Klagen einzureichen.  

Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale nachlesen, worauf es ankommt. Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

  • Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
  • E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Tags: Verbraucherzentrale

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