Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (z. B. mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas) heizen. Mit der Härtefallregelung zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dabei können Rechnungen von privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden
Für die Entlastungen bei den Energieträgern Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Kohle, Holz und Koks müssen Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt auf einer Online-Antragsplattform des Landes.
Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden: Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Höhe der jeweiligen Referenzpreise steht noch nicht fest.
Es werden 80 % der Mehrkosten für die Energieträger übernommen, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet. Die vorgenannten Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird zur Zeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.