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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Historisches Erbe erhalten: Brandenburg investiert in Denkmalschutz

Historisches Erbe erhalten: Brandenburg investiert in Denkmalschutz

  • 26. August 2023
  • in Kategorie: Land Brandenburg
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In der Tabakscheune Gartz. Foto: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Kulturministerin Dr. Manja Schüle und Infrastrukturminister Guido Beermann haben heute gemeinsam mit Landeskonservator Prof. Dr. Thomas Drachenberg im Landkreis Uckermark besondere Projekte des städtebaulichen Denkmalschutzes besucht, darunter die Stadtkirche St. Stephan und die Tabakscheune in Gartz sowie das Haus Uckermark und die Freie Schule in Angermünde.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Was haben die Stadtkirche St. Stephan und die ehemalige Tabakscheune in Gartz gemeinsam? Auf den ersten Blick wenig, auf den zweiten Blick umso mehr: Beide Gebäude tragen als Denkmale – stellvertretend für die rund 14.000 Baudenkmale in Brandenburg – auf vielfältige Weise zur Attraktivität unseres Landes bei, sie stehen für kreative Nutzungen und bringen Menschen zusammen. Beide Sanierungsprojekte in Gartz haben wir mit Mitteln aus der Denkmalhilfe des Landes gefördert, beide Projekte stehen beispielhaft für das oft ehrenamtliche Engagement im Denkmalschutz. Denkmalschutz bewegt die Brandenburgerinnen und Brandenburger: Sie setzen sich in Vereinen, Förderkreisen, Gemeinden so leidenschaftlich wie beharrlich für den Erhalt historischer Bausubstanz und damit für Nachhaltigkeit und auch regionale Identität ein. Ich finde: Denkmalschutz war noch nie so wertvoll wie heute!“

Infrastrukturminister Guido Beermann:

„Die erfolgreiche Stadtentwicklung in den vergangenen mehr als 30 Jahren kann man überall im Land sehen. Insbesondere in den historischen Stadtkernen ist es gelungen, das baukulturelle Erbe Brandenburgs zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie sind beliebt bei den Menschen vor Ort und für Touristen interessant. Im Sanierungsgebiet von Angermünde lässt sich erleben, wie stark Denkmale den öffentlichen Raum und das Stadtbild prägen. Sie tragen zur Aufenthaltsqualität, Lebendigkeit und Identität des Stadtkerns bei. Der städtebauliche Denkmalschutz gehört in Brandenburg zu den wesentlichen Aufgaben der Stadtentwicklung und wird im Rahmen aller Programme der Städtebauförderung unterstützt. Mit dem Bund-Länder-Programm ‚Lebendige Zentren‘ haben wir das zentrale Förderinstrument, mit dem wir den Erhalt, die Sanierung und Nachnutzung von Denkmalen und Bausubstanz mit historischer Bedeutung im städtebaulichen Zusammenhang umfassend unterstützen können.“

Landeskonservator Thomas Drachenberg:

„Denkmale sind das Beste, was wir an Baukultur im Land zu bieten haben. Sie sind Identitätsankerpunkte. Die ersten Denkmalschützer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die durch eine gute denkmalfachliche Beratung und eine solide Förderung unterstützt werden.“

Das Kulturministerium unterstützt die Sanierung von Denkmalen in diesem Jahr mit rund 16 Millionen Euro. Rund 5 Millionen Euro fließen an Stiftungen für den Erhalt ihrer Bausubstanz, darunter an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Stiftung Stift Neuzelle sowie die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf. Mit über 4 Millionen Euro werden Kirchen, Religionsgemeinschaften, freie Träger und Kommunen bei der Sanierung von sakralen Gebäuden und jüdischen Friedhöfen gefördert. Knapp 7 Millionen Euro stellt das Kulturministerium für spezielle Denkmalförderprogramme zur Verfügung: Im Rahmen der Denkmalhilfe des Landes stehen 1,87 Millionen Euro zur Sicherung von bedrohten Denkmalen bereit, mit ca. 1,3 Millionen Euro wird das Bundesprogramm zur Erhaltung national wertvoller Kulturdenkmale kofinanziert. Hinzu kommen rd. 3,6 Millionen Euro für die Kofinanzierung des Landes zu Sonderprogrammen des Bundes zur Förderung des baukulturellen Erbes.

Landesweit sind rund 14.000 Baudenkmale in der Denkmalliste des Landes verzeichnet. Die ältesten Bodendenkmale sind Feuersteinwerkzeuge aus der Zeit des Neandertalers vor rund 130.000 Jahren, gefunden im Braunkohletagebau bei Jänschwalde (Spree-Neiße). Das jüngste Bodendenkmal ist ein Fluchttunnel unter den DDR-Grenzanlagen von 1961 in Glienicke-Nordbahn (Oberhavel). Die ältesten Baudenkmale reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück, so etwa die Klöster in Lehnin (Potsdam-Mittelmark) und Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) oder der um 1200 entstandene Burgturm in Stolpe (Uckermark). Eines der jüngsten Baudenkmale ist die Förderbrücke F60 in Lichterfeld (Elbe-Elster) aus dem Jahr 1988. Für Fragen des Denkmalschutzes sind in Brandenburg die 18 Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zuständig. Denkmalfachbehörde des Landes ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum mit Sitz in Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming).

Im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes werden Denkmale stets im städtebaulichen Kontext betrachtet. Das heißt, dass der Erhalt sowie die Modernisierung und Instandsetzung von sanierungsbedürftigen, oft auch leerstehenden Denkmalen für zeitgemäße Nutzungen in der Städtebauförderung integraler Bestandteil von „Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen“ mit einer abgegrenzten Förderkulisse sind. Es ist das Ziel, ganze Innenstädte, Stadtteile bzw. Quartiere zu attraktiven und lebenswerten Orten zu entwickeln. Mit Investitionen in die Gebäudesubstanz, in Straßen, Wege und Plätze sowie nicht-investiven und begleitenden Vorhaben können die Förderkommunen flexibel auf ihre individuellen sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen reagieren. Neben den eigenen Bauvorhaben können auch private Projekte unterstützt werden. Denn nur durch das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Investitionen können städtebauliche Missstände umfassend beseitigt werden. Die Kontinuität der Städtebauförderung gibt den Kommunen eine hohe Planungssicherheit und zeitliche Flexibilität. Die Mittel werden in jedem Programmjahr jeweils für fünf Jahre bewilligt.

Mit dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ als Nachfolgeprogramm des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterentwickelt werden. Stadt- und Ortskerne sollen als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert werden. Mit Blick auf das ambitionierte Ziel Brandenburgs, bis 2045 klimaneutral zu werden, müssen sich auch Städte mit historischer Bausubstanz damit beschäftigen, energetische und wirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die Anpassung an den Klimawandel und der Klimaschutz sind deshalb ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung.

Von den im Programmjahr 2022 insgesamt für Brandenburg zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 34 Millionen Euro für das Programm ‘Lebendige Zentren‘ werden rund 21,6 Millionen Euro für die bisherigen Fördergebiete des Städtebaulichen Denkmalschutzes ausgereicht. Für das Programmjahr 2023 stehen in der Städtebauförderung für alle drei Programme rund 86 Millionen Euro zur Verfügung, die voraussichtlich im vierten Quartal bewilligt werden können.

Angermünde ist eine der 31 Mitgliedsstädte der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen Brandenburg. Sie wird bereits seit 1991 mit Fördermitteln des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ bei der Sanierung der historischen Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Altstadt/Erweiterung Altstadt Nord“ unterstützt. Seit 2020 erfolgt die Förderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“. Die historische Bausubstanz ist zu 80 Prozent saniert, darunter fast alle Kirchen und herausragende Einzeldenkmale beispielsweise das Schafrichterhaus, Grambauers Kalit, die ehemalige Mälzerei und zuletzt das Haus Uckermark. Der öffentliche Raum wurde nahezu vollständig erneuert, unter anderem die Mündeseepromenade und zahlreiche Straßen. Förderschwerpunkt in den kommenden Jahren bleibt die Instandsetzung der historischen Bausubstanz. Beispielsweise wird die Brüderstraße 18, die durch jahrelangen Leerstand gekennzeichnet ist, saniert. Geplant ist eine kommunale Nutzung mit Bürgersaal, Stadtbibliothek und Stadtarchiv zusammen mit dem Nachbargebäude in der Brüderstraße 17.

Insgesamt wurden der Stadt aus den Programmen der Städtebauförderung rund 45 Millionen Euro bewilligt. Als Partnerstadt in der Kooperation zur Stadt-Umland-Strategie „GEMEINSAM LEBEN NACHHALTIG GESTALTEN. Willkommen in der Nationalparkregion „Unteres Odertal“ (Leadpartner Stadt Schwedt/Oder) erhielt die Stadt Angermünde Fördermittel der Europäischen Union für die Sanierung der denkmalgeschützten Oberschule der Freien Schule sowie den Schulhof der Gustav-Bruhn-Grundschule in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro. Aus dem Landesprogramm ‘Stadtentwicklung im ländlichen Raum‘ wurden 2020 rund 3,5 Millionen Euro für einen Schulergänzungsbau für die Gustav-Bruhn-Grundschule bewilligt.

Gartz (Oder) wurde von 1991 bis 2015 (letzter Zuwendungsbescheid 2011) über das Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen“ unterstützt. Der Schwerpunkt der Stadtsanierung lag im öffentlichen Straßenraum. Die Instandsetzung der Straßen konnte bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme fast vollständig abgeschlossen werden. Als letztes Einzelvorhaben im Sanierungsgebiet Stadtkern wurden Gartz (Oder) Fördermittel für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Stadtmauer anerkannt. Die Fertigstellung des Vorhabens konnte jedoch auf Grund fehlender Eigenmittel bislang nicht erfolgen. Im Gebiet „Scheunenviertel“ ist als nennenswertes Einzelvorhaben der Kanonenschuppen zu nennen, der als öffentliche Kulturstätte genutzt wird. Insgesamt wurden der Stadt aus den Programmen der Städtebauförderung Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro bewilligt.

Weitere Informationen zu den Projekten Stadtkirche St. Stephan und Tabakscheune Gartz sowie Haus Uckermark und Freie Schule Angermünde befinden sich in der Anlage. 

  • Anlage Gartz und Angermünde (476.8 KB)
Von: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Tags: landesregierung

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