Bei einem Besuch von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz im Frauenhaus Cottbus hat sich Brandenburgs Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg die Bundesförderung für Frauenschutzeinrichtungen bedankt und zugleich eine Fortführung des Ende 2024 auslaufenden Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ angemahnt. Mit diesem Programm fördert das Bundesfamilienministerium investive Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau, Kauf sowie zur Sanierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das Land Brandenburg übernimmt im Rahmen der Kofinanzierung den erforderlichen Eigenanteil für die antragstellenden Kommunen und Träger von Einrichtungen in Höhe von zehn Prozent.
Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg: „Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt hat für die Landesregierung höchste Priorität. Erst vor wenigen Tagen hat das Kabinett den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder beschlossen – ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ein zentraler Bestandteil des Plans ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der Frauenschutzsystems. Bund und Land leisten mit der Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms dazu einen unverzichtbaren Beitrag. Dafür danke ich der Bundesministerin. Eine Fortsetzung der Förderung ist für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für den Schutz von Frauen unerlässlich. Nur im Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen kann die Umsetzung der Istanbul-Konvention gelingen.“
Mit Mitteln aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wird im Frauenhaus Cottbus derzeit der Außenbereich umgebaut, verbunden mit einer Erweiterung der Sicherungsanlagen. Die Kosten belaufen sich auf mehr als 365.000 Euro, wovon rund 36.000 Euro vom Land Brandenburg übernommen werden. Das Frauenhaus Cottbus wurde 1991 eröffnet, befindet sich in Trägerschaft des Vereins „Wir gegen Gewalt“ e.V. und verfügt über 23 Plätze.
Hintergrund
Zum Schutz gewaltbetroffener Frauen existieren in Brandenburg derzeit 17 Frauenhäuser, vier Schutzwohnungen und zwei Beratungsstellen (in Potsdam und Prenzlau) mit insgesamt 295 Plätzen.
Die 23 Einrichtungen boten im Jahr 2022 insgesamt 464 Frauen und 585 Kindern Schutz vor akuter Bedrohung. Weitere 2.638 Frauen nahmen ein Beratungsangebot in Anspruch.
Im Flächenland Brandenburg sind die Frauenhäuser Kompetenzzentren für Gewaltschutz. Sie übernehmen zahlreiche Aufgaben wie zum Beispiel die Entgegennahme von Notrufen, den Bereitschaftsdienst und die Fachberatung, für die es in anderen Bundesländern spezielle Beratungs- und Interventionsstellen gibt.
Für das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurden vom Bundesfamilienministerium von für den Zeitraum von 2020 bis 2023 ursprünglich jährlich insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings wurden die Mittel für das Jahr 2023 vom Bundestag um zehn Millionen Euro gekürzt. Dem Bundesfamilienministerium gelang es jedoch, diese Kürzung auszugleichen und das Programm in der Umsetzung bis 2024 fortzusetzen. Eine weitere Verlängerung ist derzeit nicht geplant.
Aus Brandenburg haben sich insgesamt acht Kommunen und Träger um eine Förderung beworben. Bislang wurden vier Anträge bewilligt. Bei vollständiger Realisierung der Maßnahmen könnten 23 zusätzliche Familienplätze entstehen.