Sehr geehrter Herr Landrat,
im alten Dorfkern von Wandlitz (Breitscheidstr. 22, ehemaliger Gerstelhof) plant ein Vorhabenträger eine Wohnanlage zu errichten. Grundsätzlich ist gegen ein solches Engagement nichts einzuwenden.
Im vorliegenden Fall droht aber das Maß der Bebauung, die Höhe und die Intensität der Verdichtung den Charakter des alten Dorfkerns zu zerstören. Wandlitz Dorf ist geprägt durch eine Struktur von Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Hofstellen.
Geplant ist der Bau von sechs Mehrfamilienhäusern mit einer Geschosshöhe von 2 bis 3 Etagen. Die Gemeindevertretung und die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz als Träger der Planungshoheit haben sich mehrfach gegen die Massivität und das ortsuntypische Bauvorhaben ausgesprochen.
Die Aufstellung eines B-Plans wurde durch die Gemeindevertretung schon Ende 2022 beschlossen. Trotz dieser Faktenlage, die dem Landkreis bekannt war, hat ihre Behörde alle fachlich begründeten Einsprüche zurückgewiesen. Sie hat dem Vorhaben einen positiven Bauvorbescheid erteilt. Das ist eine massive Untergrabung der Planungshoheit der Gemeinde.
In der rechtlichen Würdigung des ablehnenden Widerspruchsbescheid des Landkreises wird eine Außenbereichsgrenze festgeschrieben. Das ist positiv.
Schaut man sich jedoch die Lage der Gebäude aus der Bauvoranfrage an, ist erkennbar, dass Teile der geplanten Bebauung im Außenbereich lägen. Das wäre unzulässig!
Wir möchten Sie aus diesem Grund auffordern, diesen inneren Widerspruch zu heilen und den Vorbescheid, zumindest dessen Bindungswirkung für das weitere Verfahren aufzuheben. Nur so kann die Gemeinde ihre Planungshoheit wirklich wahrnehmen und einen regelnden Bebauungsplan für dieses Grundstück festsetzen und die Ortsbildcharakteristik des alten sichern.
Freundliche Grüße senden
Petra Bierwirth
Jürgen Krajewski
Jörg Striegler