Finanzielle Zuschüsse für Urlaube von Familien mit geringen Einkommen waren in diesem Jahr so stark nachgefragt wie noch nie. Insgesamt wurden 2024 vom Familienministerium 1.543 Anträge mit einem Gesamtvolumen von fast 450.000 Euro bewilligt – beides sind die höchsten bislang registrierten Werte. Ursprünglich standen im Haushalt nur 370.000 Euro für die Ferienzuschüsse zur Verfügung, aufgrund der hohen Zahl an Anträgen wurde die Summe jedoch aufgestockt. Mit 853 waren mehr als die Hälfte aller Antragstellenden Alleinerziehende. Auch dies ist ein neuer Höchstwert.
Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, drastische Kostensteigerungen – die zahlreichen Krisen der letzten Jahre haben besonders Geringverdienende sehr hart getroffen. Für viele Familien mit geringen Einkommen war und ist deshalb an Urlaub nicht zu denken. Für Kinder sind gemeinsame Ferien mit der Familie eine unglaublich wichtige Zeit, in der sie abseits des Alltags Erfahrungen sammeln, ihren Horizont erweitern und durch die gemeinsamen Erlebnisse gestärkt werden. Deshalb freut es mich besonders, dass wir in diesem Jahr mit unserer finanziellen Unterstützung so vielen Familien wie noch nie einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen konnten. Als Familienministerin schmerzt es mich aber auch zu sehen, dass die Nachfrage zuletzt derart gestiegen ist. Das zeigt: Die Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen in Brandenburg sind unverzichtbar!“
Auch bei der Zahl der mitreisenden Kinder war im laufenden Jahr mit insgesamt 3.372 ein Rekordwert zu verzeichnen. Vergleichswerte für die zurückliegenden Jahre können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Übersicht Ferienzuschüsse Land Brandenburg
Jahr | Zahl der gestellten Anträge | Zahl der bewilligten Anträge | Höhe der Bewilligten Fördersumme | Zahl der mitreisenden Kinder | Gestellte Anträge Alleinerziehende |
---|---|---|---|---|---|
2024 (Stand: 04.11.) | 1.810 | 1.543 | 447.319,04 € | 3.372 | 853 |
2023 | 1.777 | 1.389 | 397.352,51 € | 2.983 | 808 |
2022 | 1.427 | 1.163 | 340.197,43 € | 2.530 | 694 |
2021 | 993 | 821 | 210.764,00 € | 1.844 | 458 |
2020 | 1.269 | 1.062 | 241.827,17 € | 2.268 | 619 |
2019 | 1.612 | 1.366 | 334.185,97 € | 2.898 | 788 |
Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV): Telefon Service-Center: 0355 2893-800, Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ferienzuschuesse-fuer-familien-mit-geringem-einkommen/