Ein Delikt, welches mich häufig begleitet, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, oft auch als Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnet. Hierbei handelt es sich um kein Bagatelldelikt, welches auf die „leichte Schulter“ zu nehmen ist. Es drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie Punkte in Flensburg. Unabhängig davon zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallflüchtigen zwar den Schaden des anderen Unfallbeteiligten, nimmt dann aber oft beim eigenen Versicherungsnehmer bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 EUR Regress.
Wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss man zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer oder des Geschädigten die notwendigen Angaben zur Person, des Fahrzeuges und der Art der Beteiligung machen und wenn niemand bereit ist, die Feststellungen zu treffen, z.B. bei einem „Parkunfall“ mitten in der Nacht, eine angemessene Zeit warten. Einfach einen Zettel mit den eigenen Daten unter den Scheibenwischer des anderen Fahrzeuges zu heften, reicht nicht aus.
Wer den Unfallort berechtigt oder entschuldigt verlassen hat, z.B. weil er eine verletzte Person ins Krankenhaus bringt, muss die erforderlichen Angaben unverzüglich nachholen. Dies erfolgt am besten, wenn man sich anschließend umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle meldet. Bei Unsicherheit bzgl. der Rechtslage sollte der Unfallbeteiligte lieber länger warten bzw. die Polizei herbeirufen. Wenn minderjährige Kinder an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie zur Sicherheit versuchen Kontakt mit den sorgeberechtigten Eltern aufzunehmen.
Sollten Sie von der Polizei in einer Unfallfluchtsache einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten, empfehle ich Ihnen den Weg zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Denn oft genug, so stellen sich in meiner Tätigkeit dann einzelne Fälle dar, hat der Fahrer nicht vorsätzlich gehandelt, z.B. ein nur geringer Anstoß wurde nicht bemerkt. In dem Fall werden die Rechtsanwaltsgebühren auch von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Inzwischen über 22 Jahre, 20 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
In den Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.