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Barnim Aktuell » Ratgeber » Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich

Der Konflikt zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern
  • 04. Mai 2023
  • Ratgeber
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Foto: Maarten van den Heuvel/unsplash
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Vor einigen Tagen wäre ein Vater auf dem Weg zur Grundschule Basdorf im Bereich der Kita „Rappelkiste“ fast von einem Fahrzeug angefahren worden. Das komplette Gebiet „Am Markt“ in Basdorf mit der Primelstraße zwischen L100 (früher B109) und der „Absperrung“ an der Kita ist ein „Verkehrsberuhigter Bereich“. An den Einfahrten deutlich durch das entsprechende blaue Verkehrsschild mit einem spielenden Kind, einem Fußgänger, einem Auto und einem Haus zu erkennen. Vor längerer Zeit hat die Gemeinde das Motiv auch im Eingangsbereich auf die Straße malen lassen und gelegentlich wird durch das Ordnungsamt sogar eine Geschwindigkeitsanzeigentafel aufgestellt.

Unterschieden werden muss zuerst zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich und einer Spielstraße. Am Beginn einer Spielstraße steht das weiße runde Verkehrszeichen mit dem roten Rand „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ kombiniert mit einem kleinen weißen rechteckigen Schild auf dem nur ein Kind mit einem Ball abgebildet ist. Dieser Bereich ist damit für Fahrzeuge komplett gesperrt. Im Bereich des Basdorfer Markt steht dann „nur“ das blaue Schild für den verkehrsberuhigten Bereich. Dieses wird dann, da es viel häufiger als das richtige Spielstraßenschild vorkommt, oft als Spielstraße bezeichnet.

In einer verkehrsberuhigten Zone wie vor der Basdorfer Kita „Rappelkiste“ soll das Unfallrisiko minimiert werden. Hier dürfen spielende Kinder und Fußgänger die komplette Straße nutzten, Autofahrer und Radfahrer müssen besondere Rücksicht nehmen.

Konkret heißt dies, dass wer ein Fahrzeug führt, muss Schrittgeschwindigkeit fahren, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf allerdings den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Darüber hinaus, und hier kontrolliert unser Ordnungsamt auch gelegentlich, darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht außerhalb der dafür gekennzeichneten Fläche geparkt werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Schrittgeschwindigkeit heißt für die Rechtsprechung teilweise 7 km/h, manchmal auch 10 km/h, aber nicht mehr.

Insofern zusammenfassend die Bitte und der Aufruf an die Autofahrer zu mehr Rücksichtnahme! Es sind unsere Kinder!


Rechtsanwalt Frank Bergner

Inzwischen über 23 Jahre, 21 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.

Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.

In den  Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen. 

Von: Rechtsanwalt Frank Bergner, Wandlitz OT Basdorf
Tags: Frank BergnerRecht

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