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Barnim Aktuell » Ratgeber » Verträge mit Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen

Verträge mit Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen

Drum prüfe, wer sich „ewig“ bindet!
  • 03. September 2023
  • Ratgeber
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Foto: Maarten van den Heuvel/unsplash
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In meiner anwaltlichen Praxis häufen sich zurzeit die Probleme mit Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen. Und in unserer Gemeinde kommt hinzu, dass der eine oder andere lokale B- oder C-Prominente indirekt „Werbung“ für einen einzelnen Anbieter macht. Ob dies aus reiner Menschenliebe geschieht, ist mir nicht immer ganz klar.

Die Suppe ausbaden, dürfen wie immer die Verbraucher. Insofern mein Rat: Die Angebote von verschiedenen Anbietern, und dies bezieht sich nicht nur auf Telekommunikationsdienstleistungen, prüfen, mit anderen Angeboten vergleichen, damit nicht später das böse Erwachen kommt. Aggressive Werbung, den Kunden unter Druck setzen, dass das vermeintlich tolle Angebot nur noch wenige Tage gültig ist, sind die übliche Masche. Mancher Verbraucher wundert sich hinterher auch, wie die Unternehmen in den Werbeschreiben an die Adresse und Telefonnummer des Empfängers gekommen sind.

Ist erst einmal ein Vertrag abgeschlossen worden und eine eventuelle Widerrufsfrist verstrichen, sind Sie in aller Regel an den Vertrag mit dem neuen Anbieter gebunden. Sollten Sie den neuen Vertrag vorzeitig beenden wollen, macht der Anbieter in aller Regel einen pauschalisierten Schadensersatz gelten. Dieser kann ganz schnell einige Hundert Euro betragen. Und selbst wenn Sie innerhalb der 14-Tage-Frist den Widerruf des Telefonvertrags erklärt haben, akzeptiert mancher Telefonanbieter Ihren Widerruf nicht.

Der Standartsatz lautet dann häufig: „Wir weisen darauf hin, dass Ihr Widerruf des Vertrages nicht fristgerecht erfolgt ist.“ Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie den Widerruf fristgerecht erklärt haben, muss der Telekommunikationsanbieter ihn auch akzeptieren. Ein Anbieter wurde sogar zur Unterlassung verurteilt, in der Widerrufsbelehrung eine E-Mail-Adresse anzugeben, an die keine Mails zugestellt werden können. Ich hoffe, dass es sich dabei nur um einen krassen Einzelfall gehandelt hat.

Wichtig für den Verbraucher zu wissen, es gibt für die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen als Aufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn und zur außergerichtlichen Schlichtung die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat 523) der Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin. Sehr gute Ansprechpartner bei Problemen mit dem Telekommunikationsanbieter sind auch die örtlichen Verbraucherzentralen.

Rechtsanwalt
Frank Bergner
Wandlitz OT Basdorf

Rechtsanwalt Frank Bergner

Inzwischen über 22 Jahre, 20 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.

Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.

In den  Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen. 

Von: Rechtsanwalt Frank Bergner, Wandlitz OT Basdorf
Tags: Frank BergnerRecht

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