Wandlitz: Der Wandlitzer See bzw. ein großer Teil davon steht nach mehr als 20 Jahren in privater Eigentümerschaft erneut zum Verkauf. Ein entsprechendes Verkaufsangebot des derzeitigen Eigentümers über rund 180 ha, das entspricht einem Großteil der Seefläche, liegt der Wandlitzer Verwaltung vor. „Bevor das Angebot an andere private Interessenten geht, hat der Seeeigentümer der Gemeinde ein Kaufangebot unterbreitet. Das ist natürlich erst einmal eine gute Sache und wir wollen die Chance zum Gespräch auf jeden Fall nutzen“, so Bürgermeister Oliver Borchert.
Wie es der Wandlitzer Verwaltungschef bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 10. Oktober 2024 formulierte, geht es um das „Herzstück“ der Gemeinde Wandlitz. Denn der Wandlitzer See ist neben dem Liepnitzsee der zentrale Erholungs- und Freizeitort für Einheimische und Touristen aus der näheren und weiteren Umgebung. „Wir müssen uns darüber klar werden, was uns dieses `Herzstück´ wert ist. Ein Ankauf macht aber generell nur Sinn, wenn auch Uferzugänge und Uferrandzonen mitverhandelt werden und so der Zugang über die angrenzenden Flurstücke dauerhaft gesichert ist,“ so der Bürgermeister.
Generell gilt: Der Ankauf eines Sees ist keine kommunale Pflichtaufgabe. Denn laut der brandenburgischen Kommunalverfassung soll die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird. Und diese Erforderlichkeit ergibt sich beim Wandlitzer See nicht. Das Brandenburgische Wassergesetz sichert den Gemeingebrauch – Baden, Tauchen, Surfen, Bootfahren u.a.m. – für Jedermann, unabhängig davon, ob der See in privater oder kommunaler Hand ist. „Wir haben in der Vergangenheit aber auch gesehen, welche Ideen Eigentümer entwickeln, um aus ihrer Investition Kapital zu generieren. Dies sollten wir im Hinterkopf behalten, um mit der notwendigen Sachlichkeit und Weitsicht eine Entscheidung zu fällen,“ so Oliver Borchert.
Seit Juli 2003 gehört der Wandlitzer See einem privaten Eigentümer. Dieser hatte seinerzeit im Rahmen eines Bieterverfahrens den Zuschlag für den See von der damals zuständigen bundeseigenen „Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) erhalten. Die damals noch selbständige Gemeinde Wandlitz konnte mit ihrem Gebot das private Preisangebot nicht überbieten. Einer notwendigen Kreditaufnahme stimmte die Kommunalaufsicht auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2002 bestehenden Finanzlage nicht zu. „Nach dem uns derzeit vorliegenden Angebot würden wir auch jetzt einen Kredit in nicht unerheblicher Höhe aufnehmen müssen“, so Oliver Borchert.
Jetzt soll zunächst einmal ausgelotet werden, zu welchem Mindestpreis und unter welchen weiteren Bedingungen – u.a. Einbeziehung von weiteren Flurstücken – der Eigentümer überhaupt bereit ist, den See zu verkaufen. Dazu wurde in der Gemeindevertretung am 10. Oktober 2024 beschlossen, Bürgermeister Oliver Borchert bei den Verhandlungen mit dem Seeeigentümer durch ein Beratungsgremium zu unterstützen. Diesem Gremium sollen die beiden Ortsvorsteher aus Wandlitz und Stolzenhagen sowie jeweils ein Mitglied aus den Wandlitzer Fraktionen angehören. „Wenn ein tragfähiges Angebot vorliegt, werden wir auf jeden Fall auch noch eine breite Bürgerbeteiligung organisieren“, so Bürgermeister Oliver Borchert.