Am 5. Oktober 2023 hat Justizministerin Susanne Hoffmann in der 40. Sitzung des Rechtsausschusses eine positive Bilanz zum Stand der Umsetzung der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Brandenburger Strafjustiz gezogen. Die Anzahl der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen hat sich seit der Reform von 512 (2017) auf durchschnittlich ca. 2.000 pro Jahr stabilisiert. In dieser Legislatur konnten rechtskräftige Einziehungsanordnungen in Höhe von mehr als 103 Millionen Euro erwirkt werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern mit ähnlichen Bevölkerungs- bzw. Gebietsstrukturen steht Brandenburg im Bereich der Vermögensabschöpfung gut da.
Um die Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen zu verbessern, wurden in einer landesweiten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz Maßnahmen entwickelt. Beispielsweise wurden die Strafverfolger intensiv geschult und die Verzahnung zwischen Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft optimiert. Zudem sind im Haushalt 2021 fünf zusätzliche Rechtspflegerstellen für die Vermögensabschöpfung geschaffen worden. Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde als Pilotprojekt eine „Task Force“ eingerichtet, um weitere Effizienzsteigerungen durch eine zentralisierte Bearbeitung der Vermögensabschöpfung zu prüfen.
Mit dem Ziel einer effektiven Vermögensabschöpfung beteiligt sich das Land außerdem an einer Bund-Länger-Arbeitsgruppe zur Identifizierung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs, die am 10. November 2022 eingerichtet wurde. Nachweisschwierigkeiten bei Vermögensverschiebungen, praxisferne Anforderungen zur Anordnung vorläufiger Vermögenssicherungsmaßnahmen und die Prüfung, ob die Einziehung von Vermögen mit höchstwahrscheinlich deliktischer Herkunft erleichtert werden kann, stehen dabei im Fokus Brandenburgs.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die Vermögensabschöpfung ist nicht nur im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität ein wichtiges Instrument. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Durch den effizienten Einsatz der gesetzlichen Möglichkeiten, um Tätern die finanziellen Vorteile ihrer Taten zu nehmen und den Opfern von Straftaten Entschädigung zu leisten, zeichnet sich der Rechtstaat besonders aus. Es ist mir deshalb ein persönliches Anliegen, die Effizienz der Vermögensabschöpfung durch personelle und strukturelle Maßnahmen weiter zu stärken. Ich bin überzeugt, dass unsere derzeitigen Bemühungen einen wichtigen Beitrag leisten, mittelfristig die finanziellen Anreize zur Begehung von Straftaten zu verringern.“
Hintergrund:
Am 1. Juli 2017 trat das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ in Kraft. Ein Kernstück der Reform war die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Die Abschöpfung des beim Täter erlangten Vermögens dient primär der Wiedergutmachung durch die Tat geschädigter Dritter. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr grundsätzlich im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt.