Britz-Chorin-Oderberg: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; Bebauungsplan „Wohnbebauung am Klostersteig“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat am 30.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans,,Wohnbebauung am Klostersteig“ beschlossen. Gemäß Aufstellungsbeschluss sollte das Bebauungsplanverfahren als Bebauungsplan der Außenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) steht die Anwendung des § 13b S. 1 BaucB jedoch im Widerspruch zu Unionsrecht. Die Verfahrensart wird somit als Bebauungsplan im Normalverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.