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Barnim Aktuell » Pressemitteilungen aus der Politik » Windpark Börnicke: Landesregierung drückt sich vor klaren Antworten

Windpark Börnicke: Landesregierung drückt sich vor klaren Antworten

Trotz zahlreicher Kritikpunkte lehnt Landesamt für Umweltschutz Veranstaltung mit Bürgern vor Ort weiterhin ab
  • 14. Mai 2024
  • Pressemitteilungen aus der Politik
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Der Bernauer Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) hat jüngst eine umfangreiche parlamentarische Anfrage mit 35 Fragen zum geplanten Windpark Börnicke an die Landesregierung gerichtet. Aus der jetzt erfolgten Antwort des Umweltministeriums wird klar, dass 98 Personen und Institutionen Einwendungen gegen das Projekt eingebracht haben. Allein die Auflistung der Stichpunkte der kritisierten Themen erstreckt sich über zwei Seiten (Antwort der Landesregierung auf Frage 2). Das Landesamt für Umweltschutz (LfU) habe laut Landesregierung die Einwendungen aller 98 Einreicher allerdings so gut verstanden, dass kein Erörterungstermin nötig sei. Denn der sollte ohnehin nur dazu dienen, dass das LfU die Einwendungen der Bürger besser versteht (kein Scherz, sondern Antwort der Landesregierung auf Frage 3).

BVB / FREIE WÄHLER hatte gefordert, dass das LfU auf einer öffentlichen Veranstaltung Fragen der Bürger zum Windpark-Projekt und dessen Genehmigungsverfahren beantwortet. Die Landesregierung lehnt dies jedoch weiterhin ab (Frage 4).

„Die Verweigerung einer Veranstaltung nimmt den Anwohnern jede Möglichkeit, dem LfU öffentlich Fragen zu stellen. Die Bürger werden nur einzeln Antworten auf ihre jeweilige Einwendung erhalten. So bleibt der Öffentlichkeit das Gesamtbild verborgen. Das Vorgehen des LfU und der Landesregierung hat mit Transparenz und Bürgernähe nichts zu tun“, so Péter Vida.

Zahlreiche offene Fragen hatte der Bernauer Landtagsabgeordnete in seiner Anfrage direkt an die Landesregierung gestellt. Doch in vielen Bereichen blieb das Ministerium vage.

So gibt das Gutachten für Messpunkte Lärmgrenzwerte an, die teilweise höher sind als in der TA-Lärm für die entsprechende Nutzungsart (Wohngebiet) angegeben. Auf die Frage nach den jeweiligen Gründen und der rechtlichen Grundlage (Frage 16) blockt die Landesregierung einfach ab und teilt mit: „Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen ist noch nicht abgeschlossen, so dass eine Beantwortung der Frage in der geforderten Form derzeit nicht möglich ist.“ Nicht einmal auf die Frage, ab welcher Überschreitung der Lärmgrenzwerte die Genehmigung zu verweigern ist (Frage 17), will die Landesregierung antworten. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Frage, die unabhängig vom laufenden Genehmigungsverfahren beantwortbar wäre.

Eine Antwort gab die Landesregierung auf die Frage, ob die nächtliche Drosselung die Lärmbelastung gegenüber den Werten im Lärmgutachten weiter senkt. Die Antwort lautet tatsächlich nein. Denn das Gutachten berücksichtige bereits die vorgesehene lärmreduzierende nächtliche Drosselung (Frage 11). Völlig inakzeptable Nachrichten gibt es auch für die Besitzer noch unbebauter Wohngrundstücke im Umfeld geplanter Windparks. Bei der Ermittlung der Mindestabstände werden diese Wohngrundstücke ignoriert. „Es wird also an den tatsächlichen Bestand angeknüpft, nicht hingegen an bloße Bebauungsmöglichkeiten“, so das LfU wörtlich (Frage 30). Ob nach Genehmigung errichtete Wohngebäude einen Anspruch auf Einhaltung der Lärmgrenzwerte haben, beantwortete die Landesregierung dagegen trotz expliziter Frage Vidas nicht.

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Bei Fragen zum Artenschutz weicht die Landesregierung ebenfalls aus. So sollte die Anfrage klären, ob, wann und wie getestet wurde, ob es sich beim Standort des geplanten Windparks um eine geschützte Hauptnahrungsfläche besonders schlaggefährdeter Fledermausarten handelt. Denn der Inhalt des Gutachtens deutet darauf hin, dass dies der Fall ist, ohne es explizit auszuführen. So steht im Gutachten: „Unter Berücksichtigung der Einstufung der Abundanzklassen nach LANU (2008) konnte für das Untersuchungsgebiet im Zeitraum von April bis Oktober eine hohe bis äußerst hohe Aktivitätsdichte schlaggefährdeter Arten nachgewiesen werden.“ Die Antwort der Landesregierung ist auch hier, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei (Frage 30).

Auch auf ein systematisches Problem der Gutachten-Praxis weist Landtagsabgeordneter Vida hin. Denn es sind die Windkraft-Projektierer, die die Gutachter auswählen und bezahlen. Dass diese von den Auftraggebern abhängig sind, gibt die Landesregierung indirekt sogar zu: „Es ist aufgrund der notwendigen fachlichen Qualifikation für die Erstellung von Gutachten für bestimmte Anlagenarten üblich und sinnvoll, dass sich Gutachter auf bestimmte Vorhabenarten spezialisieren.“ (Frage 27). Den mit Händen zu greifenden Interessenskonflikt will das Ministerium hierin aber nicht erkennen (Frage 28).

Obwohl so viele ungeklärte Punkte bestehen, verweigert die Landesregierung dennoch weiterhin einen Erörterungstermin. „Genau dies führt dazu, dass Verwaltungshandeln an Akzeptanz verliert. Das ist bei einem Projekt dieses Ausmaßes inakzeptabel“, so Péter Vida weiter.

BVB / FREIE WÄHLER wird an der Sache weiterhin fundiert dranbleiben und insbesondere die Immissionsbelastung der Anwohner und Umwelteingriffe kritisch aufklären. „Wir werden nicht zulassen, dass einseitig die Interessen der Windkraftindustrie berücksichtigt werden. Im Landtag kämpfen wir weiter für die betroffenen Bürger und den Artenschutz“, so Péter Vida abschließend.

Lesen Sie die Antwort der Landesregierung anbei.

KA 3430 AW LRegHerunterladen
Von: BVB / FREIE WÄHLER
Tags: BVB / FREIE WÄHLER

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