Brandenburg bekommt ein Kinder- und Jugendgesetz. Es wird den Kinderschutz in Brandenburg besser regeln. Das neue Kinder- und Jugendgesetz soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Die Fachleute des Jugendministeriums (MBJS) arbeiten daran unter breiter Beteiligung von Landkreisen und kreisfreie Städten, vor allem aber unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst. Damit schreiben – bundesweit erstmals – Kinder und Jugendliche an einem Gesetzentwurf mit.
Junge Menschen haben sich dazu – gemeinsam mit Mitarbeitenden des Bildungs- und Jugendministeriums – bereits zweimal zu Beteiligungsworkshops getroffen. Die Jugendlichen wurden darüber informiert, wo sich ihre Forderungen und Ideen im Gesetzentwurf wiederfinden und diskutierten anschließend weitere Verbesserungsvorschläge.
Tyler Weidner, Jugendbeirat Templin: „Ich freue mich, dass das Beteiligungsrecht junger Menschen nun auch auf der Landesebene klar definiert werden soll. Ich fordere aber, dass es keine Soll- sondern eine Mussvorschrift wird“.
Dennis Lehnert, Kinder- und Jugendhilfe Landesrat: „Ich finde gut, dass junge Menschen bei den ‚Hilfen zur Erziehung‘ künftig besser in ihren Jugendhilfeplangesprächen gehört werden sollen.“
Fazit aller Beteiligten: Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Gesetzentwurf ermöglicht ein Gesetz, das tatsächlich auf die und mit den Interessen junger Menschen abgestimmt ist.
Katrin Krumrey, Brandenburgs Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte: „Ich stehe dafür, dass die Beteiligung und die Interessen der jungen Menschen ernst genommen werden und ihre Forderungen tatsächlich ins Brandenburger Kinder- und Jugendgesetzes einfließen werden. Es macht mich stolz, dass Brandenburg als eines der ersten Bundesländer das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes umfangreich ausführt.“
Hintergrund:
In einem Auftaktworkshop kamen im Dezember 2022 – auf Einladung der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten Katrin Krumrey – über 30 junge Menschen aus dem gesamten Land Brandenburg zusammen. Sie formulierten, wie sie sich ihre Beteiligung, Beratung und Selbstvertretung, aber auch die Jugendhilfeplanung vorstellen. Zudem forderten sie einen Jugendbericht des Landes sowie klare Regelungen für junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung. Das Jugendministerium befragte in einem nächsten Schritt – in Form einer öffentlichen Online-Befragung – Brandenburger Kinder und Jugendliche zu den Anregungen und Forderungen der jungen Menschen. Knapp 500 Kinder und Jugendliche beteiligten sich daran und stimmten mit den Anregungen aus dem ersten Beteiligungsworkshop weitestgehend überein. Das Jugendministerium nahm dieses Meinungsbild in den Gesetzentwurf auf. Der Gesetzentwurf ist seit dem 2. Mai 2023 auf den Internetseiten des MBJS veröffentlicht.
Weitere Informationen:
- MBJS-Website: Kinder- und Jugendgesetz samt Gesetzentwurf (Stand 2. Mai 2023) und Beteiligungsmöglichkeit