Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 27. Dezember 2024 nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, erläuterte Finanzminister Robert Crumbach heute in Potsdam. „Das ist eine gute und jahrelange Tradition.“ Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall beispielsweise durch Verjährung drohen würde.
Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs Finanzämter (außer wegen Baumaßnahmen das Finanzamt Potsdam) am Freitag, den 27. Dezember 2024, zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr zu erreichen. Am Montag, den 23. Dezember 2024, und am Montag, den 30. Dezember 2024, bleiben die 13 Finanzämter geschlossen.
Wer offene Fragen nicht mit ins neue Jahr nehmen möchte, kann – auch ohne Zugang – beim Online-Finanzamt ELSTER eine Nachricht an das zuständige Finanzamt versenden. Das Finanzministerium empfiehlt diese elektronische Kommunikationsmöglichkeit des Online-Finanzamtes oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de
Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.