Sehr geehrter Herr Borchert, sehr geehrter Herr Kunde, sehr geehrter Herr Liebehenschel,
mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 (BVerwG 9 CN 3.22) wird die Praxis der differenzierten Mengengebühr für Zahler und Nichtzahler der Altanschließerbeiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes für rechtswidrig erklärt.
Unsere Fragen dazu:
Wie wird das Urteil von den Verantwortlichen im NWA bewertet?
Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Rechtswirksamkeit der entsprechenden Satzungen des NWA?
Wieviel Grundstückseigentümer sind von dem Urteil betroffen?
Welche Lösung wird von den Verantwortlichen des NWA zur Umsetzung des Urteils vorgeschlagen?
Welche Kosten können auf den NWA mit der Umsetzung des Urteils zukommen? Hier bitte differenzieren nach dem Zeitraum ab Geltendmachung der differenzierten Mengengebühr bis einschließlich 2022 und für 2023 (b isher geschätzt).
Welche exakte Erhöhung der m3-Preise für Trink- und Abwasser bedeutet dies für alle anderen Gebührenzahler?
Wieviel Gerichtsprozesse sind beim NWA wegen dieser Thematik anhängig? Welche Kosten können auf Grund der Prozesse auf den NWA zukommen?
Wir fordern zur raschen Information der Mitglieder der Verbandsversammlung die Einberufung einer Sondersitzung des Gremiums.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Bierwirth
(Fraktionsvorsitzende der FG Die Linke/SPD/UWG/Bündnis Klosterrfelde)