Wandlitz: Auch der Umgang außerhalb von dem Einsatzgeschehen wird zum Teil durch Dienstanweisungen geregelt. Gerade in der derzeit herrschenden Corona-Pandemie ist es wichtig, Regeln zum Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte festzulegen, und damit verbunden die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden sicherzustellen, nicht zuletzt jeder Bürgerin und jedem Bürger der Gemeinde Wandlitz den notwendigen Brandschutz zu jeder Zeit zu garantieren.
Genau an dieser Stelle gilt es derzeit zu prüfen, ob einige Kameraden der Ortswehr Schönwalde am 13.11.2020 im Rahmen einer Veranstaltung im Feuerwehrgerätehaus nach der Beerdigung einer langjährigen Kameradin gegen Anweisungen verstoßen haben könnten. Zu dieser Zeit waren im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Kameradinnen und Kameraden lediglich die Abarbeitung des Einsatzgeschehens sowie unabdingbare Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zulässig. Ausbildungs- und Übungsdienste im Feuerwehrgerätehaus sowie Jugendarbeit waren untersagt. Auch die Treffen der Kameradinnen und Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung waren aufgrund der besonders zu schützenden „älteren Generation“ nicht zulässig. Diese Anweisungen gelten in allen neun Ortswehren gleichermaßen.
Derzeit laufen weitere Verfahren, weil es zur Nichtbefolgung von Dienstanweisungen gekommen sein könnte. Dies ist nicht außergewöhnlich, kommt es doch bei einem „Betrieb“ mit so vielen Menschen auch zu Fehlern, die ggfs. zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes geahndet werden müssen.
In der Vergangenheit konnten aufgrund des Ausspruchs von Disziplinarmaßnahmen keine nennenswerten Reduzierungen an Mitgliederzahlen festgestellt werden. Mitunter ist es tatsächlich so, dass eine Kameradin / ein Kamerad die Maßnahme nicht anerkennen will oder kann, und verlässt danach die Feuerwehr. Andere wiederum entwickeln sich dadurch zu zuverlässigen Einsatzkräften. In der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz haben sich die Mitgliederzahlen seit 2014 von 198 aktiven Kameradinnen und Kameraden auf derzeit 225 stetig erhöht. Ein ausschlaggebender Grund hierbei liegt bei uns in einer herausragenden Arbeit unser Jugenwartinnen und Jugendwarte mit den Kindern und Jugendlichen in den Ortswehren. Allein im Herbst des vergangenen Jahres konnten wir 12 Feuerwehrfrauanwärterinnen und Feuerwehrmannanwärter nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil I in den aktiven Feuerwehrdienst übernehmen.
Eine Auswirkung auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz in den einzelnen Ortsteilen gibt es zudem nicht zu befürchten. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz regelt bereits jetzt schon das Zusammenspiel einzelner Ortswehren. Bei größeren Alarmstichwörtern, wie etwa einem großen Gebäudebrand oder einem schweren Verkehrsunfall, sowie in der Tageszeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in der die ehrenamtlichen Kräfte ihrer beruflichen Tätigkeit oft außerhalb der Gemeinde Wandlitz nachgehen, werden derzeit auch schon die Nachbarwehren dazu alarmiert. Genauso verhält es sich auch, wenn eine Ortswehr wegen defekter Technik oder einer Fahrt aller Kameradinnen und Kameraden abgemeldet ist, dann unterstützt die Nachbarortswehr. Es besteht zu keiner Zeit in der Gemeinde Wandlitz der Mangel, dass nicht in kürzester Zeit jeder Bürgerin und jedem Bürger durch die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz geholfen werden kann.
Möglichkeiten der Anerkennung von besonderen Leistungen während des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr bestehen in erster Linie in den Beförderungen. Je nach Dienststellung und absolvierten Lehrgängen ist es jeder Kameradin / jedem Kamerad möglich, die Beförderung in einen höheren Dienstgrad nach mindestens zwei Dienstjahren zu erlangen. Auch besondere Leistungen, wie etwa bei dem überörtlichen Einsatz bei der Hochwasserbekämpfung oder Waldbrandbekämpfung, werden mit außergewöhnlichen Ehrungen bedacht. Zudem regelt das im Jahr 2019 erlassene Prämien- und Ehrenzeichengesetz des Landes Brandenburg, dass jede Kameradin / jeder Kamerad alle 10 Jahre für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr eine Medaille und 500,00 € Landesprämie erhält. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhält jede/r aktive/r Kamerad/in in Höhe von 200,00 € jährlich vom Land Brandenburg, der eine Dienstzeit im vergangenen Jahr von 40 h nachweisen kann. An den Jubiläumsprämien alle 10 Jahre sowie der jährlichen Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte beteiligt sich die Gemeinde Wandlitz in Rahmen ihrer Feuerwehrentschädigungssatzung. Hierin enthalten sind auch besondere Zuwendungen bei persönlichen Anlässen und bei der LKW-Führerscheinausbildung.
Wir hoffen natürlich alle sehr, dass es in naher Zukunft einen Rückgang in den Infektionszahlen gibt und es damit wieder zu Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung kommt. Damit einhergehend können dann auch wieder Veränderungen im Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz organisiert werden. Derzeit bereiten wir mit einer Dienstanweisung den Ablauf von Ausbildungen und Übungen vor, die ggfs. bei einer weiteren positiven Entwicklung Anfang März 2021 in Kraft treten könnte. Geplant ist es auch, das 110jährige Bestehen der Ortswehr Wandlitz im August 2021 gemeinsam gebührend zu begehen. Aber auch die Kinder und Jugendlichen warten natürlich darauf, ihren Übungsdienst in den Feuerwehrgerätehäusern wieder aufnehmen zu dürfen. Es bleibt vorsichtig abzuwarten, wohin uns die Entwicklungen führen. In jedem Fall sind wir aber vorbereitet und werden uns den Gegebenheiten anpassen müssen.
Ihre Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz
GBM Anke Müller
1. HBM Alexander Engel