Werneuchen: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in Ihrer Sitzung am 22.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Flugplatz Ost“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst 40,4 ha und ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Fläche für die „Flächen mit besonderer Eignung für Naturschutz und Landschaftspflege, die keiner Bodennutzung unterliegen“ und „Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr“ mit der Zweckbestimmung „Sonderlandeplatz“ dar. Aus diesem Grund lässt sich der Bebauungsplan „Solarpark Flugplatz Ost“ nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Die deshalb erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Damit wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Rechnung getragen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werneuchen im Bereich „Solarpark Flugplatz Ost“ mit Stand Juni 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom 30.10.2023 bis einschließlich 08.12.2023 auf der Homepage der Stadt Werneuchen unter den folgenden Links veröffentlicht:
https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentlichkeitsbeteiligung/ https://bb.bauleitplanung-online.de/
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags 9 Uhr bis 12 Uhr) und auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach Rücksprache mit Herrn Günther (Zimmer 112, Tel. 033398-81631 oder guenther@werneuchen.de) eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an schramm@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Frank Kulicke
Bürgermeister
Dokumente
Planzeichnung (4 MB) | |
Begründung Flächennutzungsplan (550 kB) | |
Ausgrenzung Flächennutzungsplan (2 MB) | |
DSGVO (215 kB) |