Eine Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig. Dies geschieht oft gegen den Willen des Arbeitnehmers. Aber auch der Arbeitgeber ist bei seiner Kündigung an Formalien und Fristen gebunden. So ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer natürlich auch zugegangen sein. Die sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder dem Gesetz ergebenden Kündigungsfristen sind durch den Arbeitgeber einzuhalten. Gegebenenfalls müssen auch bestimmte Gremien, z.B. der Personal- bzw. Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung eingeschaltet oder angehört werden. Von Arbeitgeberseite können insofern bei einer Kündigung viele formale Fehler begangen werden. Diese gilt es zu finden.
Wenn Sie bzgl. der Kündigung geltend machen wollen, dass diese sozial ungerechtfertigt oder aus noch anderen Gründen unwirksam ist, müssen Sie von wenigen Ausnahmen abgesehen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nehmen Sie daher nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. In meiner rechtsanwaltlichen Praxis erlebe ich es immer wieder, dass die Kündigungsfristen falsch berechnet wurden. Und selbst der Deutsche Bundestag hat in der Vergangenheit bei einer Kündigung in der Probezeit u.a. gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, so dass die Kündigung rechtsunwirksam war.
Oft lassen sich bei einem „zerrütteten“ Arbeitsverhältnis aber auch andere Lösungen finden. Als Alternative zur Kündigung bietet sich hier auch ein Aufhebungsvertrag an. Der Arbeitnehmer erhält in diesen Fällen meist ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dies macht allerdings für den Arbeitnehmer oft nur Sinn, wenn er einen neuen Arbeitsvertrag sicher in Aussicht hat. Wichtige Punkte eines Aufhebungsvertrages sind natürlich die Abfindung, die Regelung weiterer Zahlungsansprüche, der Resturlaub sowie ob eine Freistellung erfolgt. Der Arbeitnehmer sollte allerdings auch darauf dringen, dass er ein wohlwollendes Zeugnis erhält. Auch im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag empfehle ich eine anwaltliche Beratung, da hier viele Fallstricke lauern.
Da bei Kündigungsschutzklagen bereits in der ersten Instanz recht hohe Kosten entstehen können, empfehle ich jedem Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
Inzwischen über 22 Jahre, 20 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
In den Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.