
Immobilie verkaufen ohne Energieausweis
Bei Immobilienverkäufen muss ein Energieausweis vorliegen. Dieser ist Pflicht für alle Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Vorsicht: Der Ausweis ist nur zehn Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Wenn Sie ihn bei der Immobilienbesichtigung nicht vorlegen können, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Mängel verschweigen
Wer Mängel an der Immobilie absichtlich verschweigt, kann bis zu zehn Jahre für deren Beseitigung haftbar gemacht werden. Schlimmstenfalls kann wegen Verletzens der Aufklärungspflicht sogar der Kauf rückgängig gemacht werden. Als versteckte Schäden gelten z.B. ein undichtes Dach, Holzbockbefall, oder Hausschwamm, bzw. Feuchtigkeit im Keller.
Immobilie zum falschen Preis anbieten
Wer die Marktsituation nicht kennt, kann gehörig in die Preisfalle tappen. Ist der geforderte Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld. Ist der Preis zu hoch, wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter. Mit einer Preiskorrektur haben Sie dann doppelten Aufwand und nicht selten ist der erzielte Kaufpreis am Ende geringer, als bei marktgerechtem Angebot.
Bonität der Käufer im Vorfeld nicht geprüft
Nicht selten springen, gerade bei privaten Immobilienverkäufen, Käufer nach wochenlangem Warten auf die Bankzusage ab. Daher ist es unabdingbar, im Vorfeld deren Bonität zu prüfen. Ein gut ausgebildeter Makler kann hier helfen.
Alle Verantwortung an den Notar abgeben
Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihrer Immobilie auf keinen Fall allein auf den Notar. Der hat lediglich die Verpflichtung, auf die formale Richtigkeit des Kaufvertrages zu achten. Der Notar stellt auch nicht sicher, dass der Käufer zahlungsfähig ist.
Wenn Sie diese und weitere Fehler beim Verkauf Ihrer Immobilie vermeiden wollen, helfen wir Ihnen gern. Wir lassen z.B. im Rahmen eines Auftrages Energieausweise erstellen und besorgen auch weitere notwendige Unterlagen. Wir arbeiten mit System und zielgruppengenau und prüfen die Bonität der Käufer.