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Barnim Aktuell » Ratgeber » Kann ich mir die geerbte Immobilie leisten?

Kann ich mir die geerbte Immobilie leisten?

Ratgeber Haus und Grund – Dezember 2022
  • 26. November 2022
  • Ratgeber
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Damit die Ersparnisse nicht baden gehen, informieren wir Sie ausführlich über die neuen Regelungen. Foto: rfphoto/depositphoto
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Es klingt paradox, doch immer häufiger erleben wir in unserer Praxis, dass hohe Steuern oder auch die Auszahlung von Miterben die geerbte Immobilie unerschwinglich machen. 

Jana Braun
Foto: Jana Braun

Nicht immer kann eine Immobilien komplett steuerfrei vererbt werden. In vielen Konstellationen fallen Erbschaftsteuern an. Deren Höhe richtet sich nach den Erbschaftsfreibeträgen (abhängig vom Grad der Verwandschaft mit dem Erblasser), sowie nach dem Bodenrichtwert, bzw. dem Marktwert der Immobilie. Das hat zur Folge, dass mancherorts die Erbschaftssteuer durch die Decke geht, weil auch die Grundstückspreise keine Grenzen kennen.

Zum 01. Januar 2023 verschärft sich diese Situation nun noch einmal deutlich. Durch eine Anpassung der Grundbesitzbewertung kann der Wert der zu erbenden Immobilie deutlich anwachsen. Hintergrund ist eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, welches im Jahr 2006 forderte, dass sich Immobilienwerte künftig auch zu steuerlichen Zwecken an dem „gemeinen Wert“, also dem Verkaufswert, festzustellen haben. Durch die gestiegenen Immobilienpreise ist es möglich, dass höhere Erbschaftssteuer fällig wird. 

Das könnte zur Folge haben, dass die zur Verfügung stehenden Freibeträge womöglich nicht nur ausgeschöpft sonern deutlich überschritten werden. In einem in der „Süddeutschen Zeitung“ ermittelten Fall stieg der Wert eines Einfamilienhauses somit um knapp 60%. Der Wert des Objektes stieg von vorher rund 500.000 € auf 785.000 €. Bei Vererbung an ein Kind würden somit knapp 50.000 € an Steuern fällig werden.

Waren Erblasser und Erben eines Hauses vor Verkauf insgesamt 10 Jahre in dessen Besitz, so ist der Verkauf unabhängig von einer möglichen Vermietung steuerfrei. War das Haus vom Erblasser und den Erben seit Anschaffung oder Errichtung ausschließlich selbst genutzt, ist der Verkauf ebenso steuerfrei.

War das Haus zwar zwischenzeitlich vermietet, wurde aber im Jahr des Verkaufs und den zwei Kalenderjahren davor ausschließlich selbst genutzt, so ist der Verkauf auch steuerfrei. 

Generell ist es sinnvoll, wenn Sie bei Ihren Überlegungen ein Haus zu vererben, eine Wertermittlung durchführen. Nutzen Sie hierfür gern auch unsere kostenlose Online-Bewertung auf unserer Webseite, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Im nächsten Schritt können Sie sich ausführlich über die Regelungen zur Erbschaftssteuer sowie zur Schenkungssteuer informieren.

Wenn Sie Fragen zum Wert Ihrer geerbten Immobilie, oder zu deren Verkauf haben, rufen Sie uns gern an.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Von: Jana Braun
Tags: ImmobilienJana Braun

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