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Neutralitätspflicht des Bürgermeisters und die Errichtung eines „Übergangsheimes“ in Klosterfelde

Fraktionsvorsitzender AfD Wandlitz

1. März 2023
in Wandlitz, Politik
Lesezeit:5 Minuten
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Foto: Green Chameleon

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Seit Wochen wird der soziale Friede in der Gemeinde Wandlitz durch eine teilweise heftig geführte Diskussion belastet.

Dabei geht es um die Frage der Errichtung eines „Übergangswohnheimes“ im Ortsteil Klosterfelde.

In der Demokratie darf und muß auch ein harter Diskurs zur Erlangung des besten Ergebnisses in der Sache erlaubt sein, ja er ist bisweilen erforderlich. Die Grenzen sind durch das Strafrecht gesetzt. Das heißt, die Diskussion hat selbstverständlich gewaltfrei, aber auch unter Achtung der Würde des Anderen zu erfolgen (keine Beleidigungen, Verleumdungen usw.).

Ein auf Zeit verbeamteter Bürgermeister unterliegt darüber hinaus beamtenrechtlichen Pflichten, die er zwingend zu beachten hat, so auch die Neutralitätspflicht. Es handelt sich dabei um eine beamtenrechtliche Grundpflicht!

In der Angelegenheit des fraglichen „Übergangsheimes“ hat der Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz, Herr Oliver Borchert, mit einem „Offenen Brief“ vom 06.01.2023 in einer Art und Weise in die öffentliche Diskussion eingegriffen, die ihm nicht erlaubt ist!

Unter Verwendung des Briefkopfes des Bürgermeisters der Gemeinde Wandlitz hat er Herrn Rico Brauer, Ortsvorsteher von Klosterfelde und Gemeindevertreter, mit diesem „Offenen Brief“ persönlich angegriffen!
In spekulativer, unterstellender und nicht zuletzt anmaßender Weise nimmt sich Herr Borchert heraus, die „Gesinnung“ des vom Volke gewählten Gemeindevertreters Rico Brauer wie folgt zu beurteilen:

Zitat:
„Im Ergebnis stelle ich fest, dass Sie bei mir den Eindruck verstärken, als handelten Sie aus fremdenfeindlicher Gesinnung unter dem Deckmantel der Besorgtheit.“
(Zitatende)

Damit hat er zum wiederholten Male in eklatanter Weise die Neutralitätspflicht eines Bürgermeisters verletzt!

Er gefährdet damit auch die Kultur des Umganges der Verantwortungsträger in der Gemeinde untereinander, also der gewählten Gemeindevertreter und der Verwaltung.

Und zugleich deformiert er damit die Streitkultur im Gemeinwesen und spaltet die Gesellschaft vor Ort!

Das ist mit der Würde des Amtes eines Bürgermeister unvereinbar!

Am 06.02.2023 fand eine Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Wandlitz unter Leitung des Vorsitzenden, Herrn Borchert, statt. Es sollte über die Errichtung des „Übergangsheimes“ in Klosterfelde entschieden werden.

Herr Rico Brauer, Ortsvorsteher von Klosterfelde und vom Volke gewählter Gemeindevertreter, wollte zu diesem Thema eine Rede halten. Als Ortsvorsteher von Klosterfelde vertrat er schon vorher öffentlich sowohl das eindeutige Votum des Ortsbeirates von Klosterfelde als auch die von einer großen Mehrheit der Klosterfelder geäußerten Bedenken gegen die Errichtung dieses „Übergangsheimes“.

Herrn Brauer wurde sein Rederecht durch Herrn Borchert schroff verweigert!

Am Mittag des 16.02.2023 erhielt Herr Brauer eine schriftliche Anordnung (mit sofortigen Vollziehung!) des Bürgermeisters Borchert, wonach ihm für die Sitzung der Gemeindevertretung am Abend das Rederecht entzogen wurde!

Herr Borchert und sein ihn beratende Hauptamtsleiter, Herr Braun, lassen hier nicht nur ein solides Grundverständnis vom Aufbau unserer repräsentativen Demokratie, sondern auch das zu erwartende rechtsstaatliche Bewußtsein vermissen!

Sie verstoßen in eklatanter Weise gegen die Freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO)!

Das ungehinderte Rederecht gewählter Volksvertreter ist ein Höchstgut in der Demokratie.

Eines der unverzichtbaren Elemente der FdGO ist der Grundsatz der Gewaltenteilung, der hier mißachtet wurde! Niemals wird die Verwaltung befugt sein, über die demokratischen Rechte eines gewählten Gemeindevertreters zu entscheiden!

Eine andere tragende Säule der FdGO ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Das heißt, die Verwaltung ist im Rechtsstaat an die einschlägigen Gesetze gebunden.

Die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) regelt eindeutig, wer über die demokratischen Rechte der Gemeindevertreter im Zweifelsfalle zu entscheiden hat.
Einschlägig ist § 31 BbgKVerf:
§ 31 Absatz 2 regelt, daß § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot etc.) auch für Gemeindevertreter gilt, mit den folgenden Maßgaben:
Nr. 4 regelt ohne Ausnahme, wer über ein Mitwirkungsverbot entscheidet.
Das ist die Gemeindevertretung bzw. der Ausschuß, sonst niemand!
Hier gibt es keine Interpretationsspielräume!
Die schriftliche Anordnung des Bürgermeisters Borchert vom 16.02.2023, mit der Herrn Brauer wenige Stunden vor die Sitzung der Gemeindevertretung das Rederecht entzogen wurde, ist ebenso verfassungswidrig wie rechtswidrig!
Ihr fehlte jede Rechtsgrundlage, da der Bürgermeister eine solche Befugnis nicht hat!

Nachdem die Angelegenheit in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.02.2023 in einer teils heftigen Debatte öffentlich gemacht wurde, kam es zur Abstimmung.
Die Gemeindevertretung Wandlitz nahm selbstbewußt das allein ihr zustehende Recht wahr, über das Rederecht von Herrn Rico Brauer zu entscheiden.
Mit einer deutlichen Mehrheit wiesen die gewählten Gemeindevertreter den Bürgermeister in seine Schranken!
Herr Brauer konnte somit seine demokratischen Rechte wahrnehmen und in der umstrittenen Thematik „Übergangsheim“ Klosterfelde seine Rede halten.

Es handelte sich um einen Angriff auf die Souveränität der Gemeindevertretung insgesamt!

Auch 32 Jahre nach der Deutschen Einheit muß in Wandlitz die Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ immer wieder wachsam und entschlossen verteidigt werden!

Norbert Bury
Fraktionsvorsitzender AfD

Von: Norbert Bury Fraktionsvorsitzender AfD Wandlitz
Tags: Übergangswohnheim

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